Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2021: "Dafür kämpfen Grüne, CDU/CSU, SPD, Linke, FDP und AfD." Weitere Infos zur Bundestagswahl 2021
Siehe dazu: Wahlprogramme der etablierten Parteien für die Bundestagswahl 2021.
Hinweis vom 11.9.: "Forsa verklagt Bundeswahlleiter ... Vorausgegangen war ein Streit zwischen Institut und Wahlleiter. Dieser hatte Forsa aufgefordert, keine Daten von Briefwählern in die sogenannte „Sonntagsfrage“ mit einfließen zu lassen. Thiel verwies auf das Bundeswahlgesetz. Dieses legt fest, das Abstimmungsdaten von Wählern nicht vor dem Wahltag verwendet werden dürfen. Forsa-Chef Güllner argumentiert dagegen..."
Hinweis vom 3.9.: "WDR manipuliert Parteien-Ranking – weil 'falsche' Partei auf Platz 1 landete ... Dass bei der Untersuchung der WDR-Journalisten ausgerechnet die FDP ganz vorn landete, entsprach offensichtlich nicht dem Weltbild der öffentlich-rechtlichen 'Aufklärer'." Außerdem der Verfassungsblog: "Die Bundestagswahl 2021 unter den Bedingungen der Pandemie..."
Hinweis vom 30.8.: "Bundeswahlleiter: Keine 3-G-Regelung in Wahllokalen ... Auch ungeimpfte und ungetestete Personen könnten im Wahllokal ihre Stimme abgeben."
Hinweis vom 19.8.: "Bundestagswahl 2021: Werden nach der Wahl die Steuern erhöht?"
Hinweis vom 13.8.: "Eintragung ins Wählerverzeichnis für Menschen unter Betreuung..."
Siehe außerdem die aktuellen Nachträge zum Bundeswahlgesetz auf dieser Seite.
Hinweis vom 5.8.: "Wegen parteiinterner Querelen im Saarland entgehen den Grünen mutmaßlich mehrere zehntausend Stimmen. Die Landesliste der dortigen Grünen wurde nicht zugelassen, wie der Bundeswahlausschuss in Berlin entschied."
Hinweis vom 27.7.: "Die Deutsche Kommunistische Partei darf doch bei der Bundestagswahl am 26. September antreten. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Beschwerde der Partei gegen eine anderslautende Entscheidung des Bundeswahlausschusses statt, wie das höchste deutsche Gericht mitteilte. Weitere 19 abgelehnte Gruppierungen hatten mit Beschwerden gegen ihre Nichtanerkennung keinen Erfolg." Siehe auch: "Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag."
Hinweis vom 22.7.: "Einem Bericht zufolge soll Jens Spahn in der kommenden Legislaturperiode den mächtigen und einflussreichen Posten des Fraktionschefs erhalten. Über dem Bundesgesundheitsminister schwebt offenbar eine schützende 'unsichtbare Hand', von der er gehätschelt und getätschelt wird."
Hinweis vom 9.7.: "Bundestagswahl - Diese 53 Parteien können teilnehmen."
Hinweis vom 8.7.: "Bundeswahlausschuss - DKP nicht zur Bundestagswahl zugelassen ... Begründet wurde dies damit, dass die 1968 gegründete DKP vorgeschriebene Rechenschafts-berichte in den vergangenen sechs Jahren nie innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht habe. Die DKP kündigte juristische Schritte an. Auch mehrere weitere Parteien dürfen nicht teilnehmen." Für die Wahl zugelassen sind u.a.: Südschleswigscher Wählerverband SSW, Partei der dänischen Minderheit und der nationalen Friesen in Norddeutschland.
Hinweis vom 16.6.: Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung seitens "Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung" (LV NRW) auf Befreiung von on der Sammlung von Unterstützungsunterschriften wegen der Corona-Bedingungen abgelehnt.
Hinweis vom 7.6.: "Politikwissenschaftler zur Wahl ... Sachsen-Anhalt hat gewählt, und das ganz anders, als Meinungsumfragen es zuletzt nahegelegt hatten." Die Ergebnisse der Landtagswahl inklusive Grafiken im Überblick: stehen zum Beispiel dort.
Hinweis vom 25.5.: "Wahlcomputer bei Bundestagswahl 2021 sind laut Urteil verboten - Das Bundesverfassungsgericht hatte den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt, um Manipulationen vorzubeugen. Doch einige Parteien werden sich in den kommenden Monaten exzessiv für den Einsatz von digitalen Wahlsystemen stark machen. Diesen Vorstoß werden sie mit der Pandemie begründen – wie auch alle anderen fragwürdigen Beschlüsse während der Corona-Krise."
Hinweis vom 12.5.: Klimapakt - Scholz legt damit die "Basis für eine linke Klima-Koalition".
Hinweis vom 11.5.: "Im Baerbock-Bann: Wie Elite-Journalisten die Grünen ins Kanzleramt zu schreiben versuchen ... Die Ausgangslage für die Bundestagswahl 2021: Hier die Medien, die sich in Begeisterung für die Grünen und ihre Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock überschlagen – dort das Wahlvolk. Es bleibt abzuwarten, wer am Ende gewinnt. Warum wählen Menschen grün? Die kurze Antwort lautet: weil die anderen auch grün wählen..."
23.4.2021
Bundestagswahl in Vorbereitung
Die Vorbereitungen zur Bundestagswahl im September nehmen an Fahrt auf. Man darf sich gewiss sein, dass der Vorgang ebenso banal-populistisch ablaufen wird wie die Corona-Politik. „Bundestagswahlen in der Pandemie: Wie Desinformation spaltet“, titelte etwa ntv – bei Google an hoch platzierter Stelle, der Link führt nun ins Leere. Dieselbe, stets willkürlich ausgelegte Parole verwendet überflüssigerweise auch die FDP-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag: „Schutz der Bundestagswahl 2021 vor Desinformation und Cyberangriffen.“ Dann hätte sie eigentlich auch dem Regierungsentwurf „Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informations-technischer Systeme“ zustimmen können, der eben durch den Bundesinnenausschuss ging.
Immerhin bemühen sich die Grünen – angemahnt hatte das zuvor Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble – um Chancengleichheit kleiner Parteien bei der Bundestagswahl. Aufgrund geleerter Fußgängerzonen hätten jene, die Unterschriften für den Wahlantritt sammeln müssen, in der Tat kaum eine Chance. Das Quorum für die Listen solle man senken. Zeitgleich beantragte die Koalition, eine „Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ einzusetzen. Die soll dann etwa „Möglichkeiten einer wirksamen Begrenzung der Vergrößerung“ des Parlaments ausloten und prüfen, ob und gegebenenfalls wie eine Annähe-rung an die Regelgröße des Bundestags erreicht werden kann. Nach dem gesamten Klimbim in dieser Affäre wird wohl eher gar nichts dabei herauskommen und man muss womöglich mit knapp 800 Abgeordneten rechnen, die dann im Bundestag herumsitzen. Die Kosten werden immens sein. Der Vorgang um die Wahlrechtsreform ist an dieser Stelle dokumentiert.
Ob es demokratischen Prinzipien überhaupt noch entspricht, wenn die „Förderung der gleich-berechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern“ im Parlament durch die einzusetzende Kommission erarbeitet werden soll, ist fraglich. Erst vor Kurzem hat das Bundesverfassungs-gericht eine Wahlprüfungsbeschwerde von Frauen abgewiesen: Der Gesetzgeber muss kein Paritätsgesetz schaffen. „Außerdem gab das Gericht zu bedenken, dass Abgeordnete nicht einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich seien. Es komme also gerade nicht darauf an, dass das Parlament ein ‚verkleinertes Abbild‘ der Wählerschaft sei.“ Eine pauschale Verfassungswidrigkeit sei aber wohl nicht festgestellt.
Nachtrag vom 27.4.: "Keine Absenkung trotz Pandemie: Bundesverfassungsgericht verwirft Klagen gegen Unterschriftenhürde für Zulassung zur Bundestagswahl ... Die Kleinparteien hätten 'nicht hinreichend substantiiert dargelegt', warum die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen die Rahmenbedingungen für die Sammlung vom Unterstützungsunterschriften so veränderten, dass ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt sei, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Das Gericht wies aber zugleich darauf hin, dass die Unterschriftenquoren wegen der Pandemie überprüft werden müssen."
Nachtrag vom 6.5.: "Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat gestern im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen zur Änderung des Wahlgesetzes (§ 56 Abs. 5) und Kommunalwahlgesetzes (§ 68 Abs. 4) bestätigt. Eine reine Briefwahl schränke die Absicherung des Wahlgeheimnisses und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl zwar ein, dies sei aber mit Blick auf die Pandemie zulässig." Siehe auch: "Für die bevorstehende Bundestagswahl soll die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf ein Viertel abgesenkt werden. Dies geht aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf ... (19/29281) zur Änderung des Bundeswahlgesetzes hervor."
Bezeichnend: "Die angestrebte Bundestagskandidatur von Friedrich Merz hat in seiner sauerländischen Heimat für einen ungewöhnlichen Vorgang gesorgt: Der örtliche CDU-Kreischef forderte die Lokalzeitung 'Westfalenpost' schriftlich dazu auf, keine Leserbriefe mehr zu der Kampfabstimmung zwischen Merz und dem amtierenden Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg zu veröffentlichen. Nach der Abstimmung am 17. April gebe es 'ausreichend Gelegenheit für die Leserinnen und Leser sich zu äußern'." !
Über die Ergebnisse der Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 14. März wird zum Beispiel hier berichtet. Politische Hintergrundinfos stehen auf dieser Seite.
Ausland: Info vom 5.3.: "Wegen der angespannten Corona-Lage verschiebt Italien eine Reihe von Wahlen in den Herbst. Das teilte die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi am Donnerstagabend in Rom mit. Die neuen Termine für die zumeist regionalen oder kommunalen Abstimmungen sollen zwischen dem 15. September und dem 15. Oktober liegen." Nachtrag vom 7.3.: "Finnland verschiebt wegen Corona Kommunalwahlen."
Hinweis: Die Bürgerbewegung "Campact" leistet sich "Aktionsassistent*innen für die Bundestagswahl 2021" - welche Parteien wohl am meisten davon profitieren?
Man beachte den Nachtrag vom 22.1.
Im beginnenden "Superwahljahr 2021" wird die Bevölkerung darauf vorbereitet, dass sich die Politiker schlichtweg nicht mehr zur Wahl stellen und in der Folge auch die Bundeskanzlerin einfach weitermachen wird. Schon bittet Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow darum, die dortige Landtagswahl zu verschieben. Kurz darauf die FAZ: "Union will Notfallmechanismus zur Wahlvorbereitung auslösen", um die Kandidaten-Aufstellung auf elektronischem Weg und per Briefwahl zu ermöglichen. Die Vorkehrungen bedeuten freilich in der Konsequenz auch, dass die Politik eine ähnlich bleibende Höhe der Infektionszahl bis September nicht ausschließt - trotz Impfungen, Lockdowns und kommendem Sommer. Merkwürdig.
Nachtrag: Die Landtagswahl in Thüringen ist auf 26. September verschoben.
Nachtrag vom 18.1.: Wahlverschiebung - Katalonien "verschiebt die Wahlen wegen explodie-render Corona-Zahlen auf den 30. Mai ... Obwohl sich auch die Coronavirus-Lage in Portugal heftig zugespitzt hat, ... hält es dagegen an den Präsidentschaftswahlen am 24. Januar fest." Und der Verfassungsblog zur Aussetzung der Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl 2021: "Die Ausrufung dieses 'Wahlvorbereitungsnotstands' lässt aufhorchen: Ist es nicht eigentlich Aufgabe des Bundestages selbst, das Wahlrecht zu ändern? Sind Aufstellungsver-sammlungen wirklich 'unmöglich'? ... Nicht nur die Übertragung der Gestaltungsmacht an die Exekutive ist kritikwürdig, sondern auch die Formulierung des Ermächtigungstatbestandes: § 52 Abs. 4 BWahlG beschreibt nämlich eine Situation, die es strenggenommen gar nicht geben kann ... ist die vom Bundestag festgestellte Unmöglichkeit der Durchführung von Versammlungen selbst ein 'Ding der Unmöglichkeit' ... Das Wahlrecht geht dem Infektionsschutzrecht als speziellere Materie vor. Daher nahmen die meisten Länder die Wahlversammlungen von vorneherein von den Versammlungsverboten ihrer Infektionsschutzverordnungen aus ... Wenig optimistisch stimmt dabei, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Verordnungsermächtigung '[a]nalog § 52 Abs. 4 BWahlG' in das Landeswahlgesetz aufnehmen will, obwohl an Rhein und Ruhr erst im Herbst 2022 gewählt wird." !
Nachtrag vom 21.1.: Das Bundesinnenministerium "hat den Entwurf einer 'Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie' (19/26009) vorgelegt, die am Donnerstag kommender Woche zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit der Verordnung, die der Zustimmung des Parlaments bedarf, soll den Parteien ermöglicht werden, ihre Kandidaten für die Bundestagswahl am 26. September auch ohne Präsenzversammlungen zu benennen. Die dafür erforderliche Feststellung, dass angesichts der Covid-19-Pandemie 'die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist', hatte der Bundestag bereits vergangene Woche getroffen..."
Nachtrag vom 22.1.: Bundesregierung: "Mögliche Vorbereitungen der Bundesregierung zur Verschiebung der Bundestagswahl 2021 oder Durchführung als reine Briefwahl" wegen Corona.
Nachtrag vom 27.1.: "Innenausschuss billigt Verordnung zu Kandidatenaufstellung."
Nachtrag vom 5.2.: Hürden für Wahlen senken: Magdeburg: "Der Landtag will kleinen Parteien die Teilnahme an der Landtagswahl im Sommer erleichtern. So soll die nötige Zahl der Unterschriften, die kleine Parteien für eine Teilnahme an der Wahl sammeln müssen, wegen der Corona-Pandemie deutlich reduziert werden. Das Parlament brachte ... eine Änderung des Wahlrechts auf den Weg ... also auf 30 Unterschriften pro Kandidat und 300 für die Liste. Kandidatinnen und Kandidaten für die anstehenden Bürgermeister- und Landratswahlen sollen nur noch 50 Unterschriften sammeln müssen. Die erleichterten Regelungen sollen jedoch auf die Dauer der Corona-Krise befristet werden. Die Freien Wähler hatten zuletzt beklagt, dass sie die Unterschriften unter den Bedingungen der Kontaktbestimmungen sammeln müssten, was sowohl gefährlich als auch komplizierter sei als noch vor der Krise."
Nachtrag vom 8.2.: "bei der Landtagswahl am 14. März in Baden-Württemberg ist wegen der Pandemie mit einer hohen Briefwahl-Beteiligung zu rechnen. Und das könnte gerade in kleinen Kommunen tatsächlich zum Problem im Wahllokal werden. Denn bei weniger als 50 Wählern in einem Wahllokal ist die geheime Wahl nicht mehr garantiert..."
Nachtrag vom 12.2.: "Die CSU will bis zu 200 Leute versammeln, in persona wohlgemerkt, um die Kandidaten für die Bundestagswahl aufzustellen. Sie will sich also rausnehmen, was ihr Chef allen anderen im Land zu Recht verbietet. Dass die CSU zweierlei Maß anlegen will, ist unerhört. Und fahrlässig dazu, schließlich ist es CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder, der seine Warnungen vor dem Coronavirus so beständig wiederholt wie der alte Cato seine Forderung, Karthago zu zerstören. Zurzeit dürfen keine zwei erwachsenen Kinder ihre Mutter besuchen. Wie soll es da nachvollziehbar sein, wenn Dutzende Parteimitglieder in einem Saal zusammenkommen? ... Es gebe ja ein Hygienekonzept, heißt es aus der Parteizentrale. Das gibt es bestimmt, jeder Wirt hat eines, auf Grundlage dessen er gerne Gäste bewirten würde..."
Nachtrag vom 22.2.: "Mehr Briefwähler erwartet - Corona macht Bundestagswahl teuer wie nie."
Nachtrag vom 27.2.: "Bundeswahlleiter Georg Thiel sieht eine strikte Maskenpflicht bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl Ende September als unumgänglich an ... 'Die Bundestagswahl darf nicht zum Superspreader-Event werden ... Es darf jedenfalls nicht dazu kommen, dass Wahlhelfer in Rangeleien mit Corona-Leugnern verwickelt werden' ... Er hoffe auch, 'dass alle Wahlhelfer geimpft sind, bevor sie ihren Dienst antreten'." Außerdem: "Nun werden alle Menschen als Verschwörungstheoretiker diffamiert, die angesichts der anstehenden Bundestags-wahl darauf hinweisen, dass Briefwahlen anfällig sind für Manipulationen. Dabei ist dieses Risiko erwiesen. Die Politik will offenbar umfassende Briefwahlen um jeden Preis."
Nachtrag vom 6.3.: "Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat eine umgehende Änderung des Wahlrechts zugunsten kleiner Parteien gefordert. 'Angesichts der Pandemielage werde ich den Fraktionen empfehlen, das Wahlrecht zu ändern, um den kleinen Parteien die Beteiligung an der Bundestagswahl zu erleichtern' ... Anlass für das Engagement ... sind die Schwierigkeiten, die die sogenannten nicht etablierten Parteien gerade haben. Im Gegensatz zu den bereits im Bundestag vertretenen Parteien müssen kleine Parteien Unterschriften von Unterstützern vorlegen, damit ihre Landeslisten und Direktkandi-daten zur Wahl zugelassen werden. Diese Unterschriften sammeln sie üblicherweise vor allem in Fußgängerzonen. Doch diese sind wegen der geschlossenen Geschäfte derzeit relativ leer. Das Problem trifft dem Bericht zufolge Dutzende Parteien, unter ihnen die ÖDP oder die Piratenpartei. 'Wenn wir an dieser Stelle nichts ändern, bekommen wir ein verfassungsrechtliches Problem'."
Nachtrag vom 24.3.: "Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Verfassungsgerichtshof) hat den Anträgen der ÖDP, der Piratenpartei, der Freien Wähler, der Tierschutzpartei und der Mieterschutzpartei auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der nach dem Landeswahlgesetz derzeit erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Zulassung zu den Wahlen in Berlin am 26. September 2021 stattgegeben. Er stellt fest, dass die derzeitigen Regelungen des Landeswahlgesetzes verfassungswidrig sind."