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Petition: "Schluss mit dem XXL-Bundestag! 500 Abgeordnete sind genug!" 

Neue Petition: "Verkleinerung des XXL-Bundestags – mit direkter Demokratie."


19.12.2019

Bundestag: Wer stoppt die Wucherung?

 

„Die Zahl der Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Derzeit gibt es laut Bundestagsverwaltung 5.336 Mitarbeiter, die die Abgeordneten zur Unterstützung ihrer parlamentarischen Arbeit auf Kosten der Steuerzahler beschäftigen“, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die beeindruckende Entwicklung der Ausgaben für den Bundestag ist im Luftwurzelarchiv dokumentiert. Trotz mehrfacher Ermahnung zur Reduzierung des Bundestags und damit der immensen Folgekosten – man erinnere sich etwa an diesen Aufruf der 100 Staatsrechtler – wird erfahrungsgemäß genau das Gegenteil eintreten: „Die Normgröße des Bundestages liegt bei 598 Abgeordneten.“ Wegen etlicher Überhangmandate sitzen dort derzeit aber 709 Leute. „Nach der nächsten Wahl könnten es sogar mehr als 800 Abgeordnete werden.“ Entsprechend werden wieder die Mitarbeiter der Parlamentarier steigen.

 

Auf die Bemühungen von Wolfgang Schäuble ist eher wenig bis kein Verlass. Schon im April 2018 versprach der Bundestagspräsident: „Wahlreform kommt noch in 2018.“ Aktuell ist er „grundsätzlich zuversichtlich“, dass sich der Bundestag auf eine Reform einigt. „Zur Sicherheit habe seine Verwaltung jedoch bereits ‚ein Genehmigungsverfahren für den Bau von Bürocontainern beantragt‘, um auch mehr als 800 Abgeordnete samt ihrer Mitarbeiter unterbringen zu können.“ (!) Betrachtet man die stetige personelle wie finanzielle Aufblähung des Bundestags zusammen mit den zusätzlich engagierten tausenden „Beratern“ sowie der teils auch ideologisch aufgesetzten Schaffung neuer Stellenpools – etwa der 600 neuen Posten zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus“ in den Sicherheitsbehörden des Bundes –, dann braucht man sich nicht wundern, wenn der Eindruck einer sich formierenden Front aufkeimt; in der Breite bestehend aus einer oberflächlich aber wirksam loyalen, weil lohnabhängigen und unreflektiert eitlen Gefolgschaft. Die Bedenken der 100 Staatsrechtler sind durchaus realitätsnah: „In Sorge um das Ansehen der Demokratie appellieren wir deshalb an den Deutschen Bundestag, die Reform des Bundeswahlgesetzes alsbald in Angriff zu nehmen. Die Zeit drängt. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, viele Abgeordnete würden die dringend nötigen Änderungen verzögern, weil das eigene Hemd ihnen wichtiger sei als der Gemeinwohlrock. Das würde das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie schwer erschüttern“ – nachhaltig, ist anzufügen.

 

Nachtrag vom 27.12.: "Mit einem neuen Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts haben sich 24 CDU-Abgeordnete an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) gewandt. In dem zweiseitigen Schreiben, das Bild (Freitag) vorliegt, heißt es: "Wir schlagen daher vor, dass wir das Wahlrecht so ändern, dass der Deutsche Bundestag die vorgesehene Größe von 598 Abgeordneten erreicht" - inklusive Vermeidung von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Außerdem: "Die Kosten für Dienstreisen von Bundestagsabgeordneten waren 2019 so hoch wie noch nie – mindestens 3,46 Millionen Euro!"  

 

Nachtrag vom 28.12.: Die anderen Parteien kritisieren den Vorschlag aus der Unionsfraktion, weil er nur der CDU zugute käme. "Das Konzept erschüttert das Vertrauen des Wählers und hat 'Elemente eines legalen Putsches', sagte der Wahlrechtsexperte der FDP-Fraktion." Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus fordert indessen Kompromissbereitschaft von allen Parteien. "Wenn wir das in dieser Wahlperiode noch regeln wollen, müssen wir bis Ende März eine Einigung haben. Jeder und jede Partei muss zu Verzicht bereit sein."

 

Nachtrag vom 10.1.2020: "Die Bundestagsverwaltung bereitet die Aufstellung von Bürocontainern im Parlamentsviertel vor. Nur eine Wahlrechtsreform schafft Abhilfe beim Platzproblem ... Nach der nächsten Wahl könnte das Plenum sogar mehr als 800 Abgeordnete umfassen – dann sehen viele Abgeordnete die Arbeitsfähigkeit in den Ausschüssen ernsthaft gefährdet ... Die Zeit drängt: Ab Ende März können die Parteien bereits damit beginnen, ihre Wahlkreiskandidaten für die Wahl im Oktober 2021 aufzustellen. Danach wird es nahezu unmöglich, noch etwas am Wahlrecht zu verändern ... Das Schlimme: Dieses System ist nach oben offen. 'Ein Spiel mit dem Feuer' nennt es der Demokratieforscher Robert Vehrkamp, der Studien zum Wahlrecht in Deutschland erarbeitet hat. 'Das Problem ist größer, als viele denken', sagt er. Er hält es für möglich, dass ein künftiger Bundestag auch 900 oder gar 1000 Abgeordnete haben könnte, wenn das Bundeswahlgesetz nicht entsprechend geändert wird."

 

Nachtrag vom 13.1.2020: "Die Zeit läuft uns davon - Schäuble dringt auf Wahlrechtsreform"

 

Nachtrag vom 15.1.2020: "Die FDP ist von dem Vorstoß von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble für eine rasche Wahlrechtsreform begeistert."

 

Nachtrag vom 22.1.2020: "Es wird scheinbar auf allen Ebenen intensiv diskutiert, aber im Grunde ist das nur heiße Luft. Schon heute lässt sich vorhersagen, dass die geplante Wahlrechts-reform des Bundestags wieder scheitern wird ... Die meisten Parteien haben schlichtweg kein Interesse an einer Reform, die zur Verminderung der Sitze führt. Abgeordnete haben zwei Büros mit zahlreichen Mitarbeitern, die Fraktionen selbst können reichlich Parteigänger beschäftigen, und die Zahl der Stellen im Apparat wirkt sich günstig auf die Einnahmen der Partei aus." Ähnliche Meinung: "Jeder will die Wahlrechtsreform - und trotzdem kommt sie nicht." Außerdem: "Welche Folgen weniger Wahlkreise hätten." Eine Ansicht dazu: "Der Mythos Wahlkreis beruht auf Partei-Pfründen." Siehe auch: "Peinliches Gezerre um Wahlrechtsreform - Seit mehr als zehn Jahren ist bekannt, dass dringend etwas unternommen werden muss gegen ein aufgeblähtes, immer größer werdendes Parlament – und noch immer zeichnet sich keine Lösung ab ... Es soll hier nicht behauptet werden, dass die Verkleinerung eine leichte Sache wäre. Dabei gilt es unglaublich viel zu bedenken – die Erhaltung möglichst vieler Direktwahlkreise, die Balance zwischen den Erst– und den Zweitstimmen, eine ordentliche Repräsentanz der Bundesländer nach ihrer Einwohnerzahl. Und dann muss alles noch verfassungsfest sein." Worum es auch geht: "Es steht viel auf dem Spiel: die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, die politische Macht in der Republik und nicht zuletzt manche persönliche Karriere." Im Beitrag steht auch, warum Union und SPD den einzig konkreten Vorschlag von FDP, Grüne und Linke ablehnen. Schäubles Vorschläge blockieren hingegen die kleineren Parteien. Und sonst: "Die Christdemokraten haben erstmals eine geringere Zahl von Wahlkreisen erwogen. Doch ihre bayerische Schwesterpartei will unbedingt an 299 Direktmandaten festhalten." 

 

Nachtrag vom 25.1.2020: "Der Bund der Steuerzahler dringt erneut auf eine Wahlrechtsreform ... Bei künftig 800 Abgeordneten nach der nächsten Wahl geht er von zusätzlichen 64 Millionen Euro aus ... Holznagel plädierte für eine Reduzierung des Bundestages von den derzeit 709 auf künftig 500 Abgeordnete." Und die GroKo schafft schon mal Fakten für den "Bläh-Bundestag": "Bundesregierung und Parlamentsverwaltung haben ... 400 provisorische Abgeordnetenbüros bestellt!" Den Großauftrag schrieb das Bundesamt für Bauwesen vergangene Woche aus.

 

Nachtrag vom 28.1.2020: Infratest dimap und Emnid haben beide 848 Abgeordnetensitze errechnet, für den Fall, dass am Sonntag schon Wahl wäre. Das schaffe "zusätzlichen Handlungsdruck für die Fraktionen", meint der Tagesspiegel: "Im März oder April beginnen jedoch die ersten Vorbereitungen für die nächste reguläre Wahl im Herbst 2021."

 

Nachtrag vom 30.1.2020: Die FDP hatte eine Aktuelle Stunde beantragt: "Demokratie stärken, Akzeptanz und Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern - Für eine schnelle Einigung bei der Wahlrechtsreform". Die Debatte im Bundestag fand am 29. Januar statt. Phoenix hat die Aktuelle Stunde zum Nachschauen online gestellt. Man achte auf die Besetzung des Plenums - die leeren Stuhlreihen sind zum Beispiel bei Minute 20:03 zu sehen. Einen deutlicheren Beweis für die Verachtung von Demokratie seitens der gewählten und vom Steuerzahler gemästeten Parlamentarier gibt es wohl kaum. Was für eine Unverschämtheit! Siehe außerdem den Kommentar der NZZ: "Das deutsche 'Bläh-Parlament' ist ein Paradies für Hinterbänkler und Parteisoldaten - Der Deutsche Bundestag droht immer größer und teurer zu werden. Die Politiker sehen zwar das Problem, aber sie handeln nicht. Woran liegt es? Sie haben Angst um ihre Macht." Das ZDF verkündet: Heute gibt es nochmals einen Einigungsversuch auf Spitzenebene.

 

Nachtrag vom 31.1.2020: Debatte über die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik: "Peinlich-Eklat im Bundestag - Peinlicher (Nicht-)Auftritt der Bundesregierung. ALLE 15 (!) Minister und Bundeskanzlerin glänzten am Vormittag durch Abwesenheit im Bundestag. Auf der Regierungs-bank saßen ausschließlich Vertreter der Ressortchefs! Eine absolute Missachtung des hohen Hauses!" Nachdem auch Außenminister Heiko Maas entschwunden war, unterbrach man die Sitzung "bis überhaupt Ministerinnen und Minister dieser Regierung sich in der Lage sehen, die Bundesregierung heute zur Kernzeit zu vertreten". Ein "ein absoluter Affront gegenüber dem Parlament". Die Staatssekretärin im Außenministerium holte Maas zurück. Der "entschuldigte sich damit, dass im Auswärtigen Amt gerade eine Kleinwaffenkonferenz" laufe. (!) Siehe auch: "Der riesige Bundestag dürfte die Steuerzahler dieses Jahr erstmals über eine Milliarde Euro kosten. Offiziell unterstützen alle Parteien eine Wahlrechtsreform für eine Obergrenze, aber gerade die größeren Fraktionen fürchten um ihre Sitze. Bundestagsvizepräsident Oppermann will diese Blockade nun zerschlagen ... 'Ich behalte mir vor, dann für den Antrag der Opposition zu stimmen', sagte der SPD-Politiker." Ein Professor kommentiert bei OVB: "Es gibt ein Verfahren, das die Anzahl der Wahlkreise bei 299 belässt und sowohl den bundesweiten Parteien- wie auch den regionalen Bundesländer-Proporz sichert." Der "Doppelproporz" wurde von Professor Pukelsheim erfolgreich in der Schweiz eingeführt. "Auch beim Doppelproporz verbleiben Überhangmandate (ÜM), allerdings viel weniger als bei anderen proportionalen Verfahren ... Die Mutter wird ein Machtwort sprechen müssen, damit ein paar Gummibären übrig bleiben." 

 

Nachtrag vom 4.2.2020: "Eine Gruppe von mehr als 50 Unionsabgeordneten im Bundestag will Schwung in die festgefahrene Debatte zur Verkleinerung des aufgeblähten Parlaments bringen." Antrag: Den momentan 709 Sitze großen Bundestag dauerhaft auf 598 Mandate verkleinern. Mittel: "Echtes Zweistimmenwahlrecht". "Das von den Unionsabgeordneten vorgeschlagene 'Grabenwahlrecht' würde Überhangs- und Ausgleichsmandate hinfällig machen."

 

Nachtrag vom 10.2.2020: "Der langjährige Bundestagspräsident Norbert Lammert (jetzt Chef der Konrad-Adenauer-Stiftung) wirft den Parteien eine peinliche Blockade der Wahlrechtsreform gegen eine weitere Aufblähung des deutschen Parlaments vor ... Er habe schon vor vielen Jahren vor der jetzigen Entwicklung gewarnt." Außerdem: Die unverschämte SPD kommt mit dem Vorschlag um die Ecke, den Bundestag auf 690 Mitglieder zu deckeln - obwohl die angemessene maximale Zahl bei 598 Parlamentariern liegt - und feiert sich dafür noch als Brückenbauerin. 

 

Nachtrag vom 22.2.2020: Reiner Holznagel vom Steuerzahlerbund: "Wir müssen bedenken, dass der Bundestag mit seiner historisch hohen Zahl von aktuell 709 Abgeordneten schon jetzt so teuer ist wie noch nie ist. Wir reden über Gesamtausgaben von mehr als einer Milliarde Euro im Jahr ... Wenn d. Fraktionen keine Wahlrechtsreform zustande bekommen, könnten wir nach der nächsten Bundestagswahl locker bei 800 Abgeordneten liegen. Das sprengt die Kosten weiter." Gemäß der Demokratie sollten die Fraktionen endlich Abstriche bei eigenen Interessen machen.

 

Nachtrag vom 25.2.2020: "Der Deutsche Bundestag entwickelt sich zum Volkskongress. Nach China (2975 Abgeordnete) besitzt Deutschland (709 Abgeordnete) das zweitgrößte Parlament der Welt, gefolgt von der Volksversammlung der Nordkoreaner mit 678 Sitzen. Sollte der Gesetzgeber sich nicht bis zum Sommer bescheiden und das Wahlrecht reformieren, droht 2021 ein Rekordparlament mit bis zu 1.000 Abgeordneten." Im Podcast erklärt Prof. Dr. Sophie Schönberger wie es dazu kommen konnte und Dr. Stefan Ruppert, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, mahnt seine Kollegen zur Wahlrechtsreform.

 

Nachtrag vom 5.3.2020: "Der geplante Bau  provisorischer Räume für den Bundestag droht richtig teuer zu werden. Rund 70 Millionen Euro werden für  die 400 Büroeinheiten veranschlagt, die in einem Modulbau im Parlamentsviertel entstehen sollen ... Nötig wird der Modulbau, der nur 15 Jahre stehen soll, weil die Flächen im Bundestag knapp werden. Hauptgrund: Es gibt noch immer keine Wahlrechtsreform." Ein Kommentar dazu: "Der Deutsche Bundestag ist drauf und dran einen schweren architektonischen Fehler zu begehen. Er will im Parlamentsviertel einen sogenannten Modulbau errichten, also ein Gebäude mit überwiegend vorgefertigten Bauteilen, wie ... bei der Erstellung von Flüchtlingsunterkünften ... Es ist aber schlichtweg indiskutabel, dass der Bundestag glaubt, einen Modulbau für 400 Büros, ausgelegt auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren, mitten im Parlamentsviertel zu errichten ... Das Parlamentsviertel gehört zu den großen architektonischen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Das Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus symbolisieren mit der sie verbindenden Brücke über die Spree, an der einst die Grenze verlief, das Zusammenwachsen der Stadt. Wer meint, dass hier ein Modulbau die adäquate Antwort auf ein selbst verschuldetes Unterbringungsproblem ist, wird seiner Verantwortung nicht gerecht." 

 

Nachtrag vom 14.3.2020: "Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann von der SPD teilte der Öffentlichkeit nun mit, dass eine umfassende Wahlrechtsreform nicht mehr möglich sei ... Allerdings sei es möglich, eine 'Deckelung für die Zahl der Abgeordneten (zu) beschließen'."

 

Nachtrag vom 24.3.2020: "Der Deutsche Bundestag will wegen der Corona-Krise die vorgeschriebene Mindestzahl von Abgeordneten für seine Beschlussfähigkeit vorübergehend senken ... Bislang muss für die Beschlussfähigkeit mindestens die Hälfte der Parlamentarier anwesend sein, also 355 Abgeordnete. Die Geschäftsordnung soll nun den Angaben zufolge noch in dieser Woche dahingehend geändert werden, dass ein Viertel der Parlamentarier ausreicht. Dadurch will der Bundestag handlungsfähig bleiben, wenn etwa viele Abgeordnete nicht zu Sitzungen kommen können, weil sie unter Quarantäne stehen." Siehe auch: "Angesichts der Coronaepidemie ist die Geschäftsordnung des Bundestages befristet geändert worden. Bis zum 30. September 2020 ist das Parlament auch dann beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bisher müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Das Plenum billigte am Mittwoch diese Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (19/18126) mit den Stimmen von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen bei Enthaltungen von einzelnen AfD-Abgeordneten. Für die Ausschüsse gilt eine vergleichbare Regelung. Sie sind ebenfalls beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel zugeschaltet sind. Bei öffentlichen Ausschussberatungen und Anhörungen kann der Öffentlichkeit der Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt werden. Die Neuregelung gilt bis zum 30. September 2020. Sie kann vorher jederzeit durch einen Beschluss des Bundestages aufgehoben werden."

 

Nachtrag vom 4.4.2020: "Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) stößt mit seiner jüngsten Anregung für eine Verfassungsänderung zur Schaffung eines Notparlaments auf einhellige Ablehnung der Fraktionen - sowohl jene der Opposition als auch jene der Regierung."

 

Nachtrag vom 7.4.2020: "Ungeachtet der Coronakrise pochen FDP, Grüne und Linkspartei in einem gemeinsamen Appell auf eine schnelle Reform des Wahlrechts ... In der Sitzungswoche nach Ostern müsse es zu einer Lösung kommen..."

 

Nachtrag vom 9.4.2020: Wahlreform: "Bundestagspräsident Schäuble schlug eine 'Notlösung' vor - und erntete harsche Kritik ... Der CDU-Politiker schlug eine Deckelung der Zahl der Sitze im Parlament vor. Eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise hält er bis zur nächsten Wahl 2021 für nicht mehr realisierbar." Außerdem: "Die Abgeordneten des Bundestags werden wegen der Corona-Krise voraussichtlich auf ihre zum 1. Juli anstehende Diätenerhöhung verzichten."

Zur üblichen großzügigen Geldverteilung an Politiker und Parteien siehe hier und auch dort.

 

Nachtrag vom 14.4.2020: "Die Aufteilung der Bundesregierung auf Berlin und Bonn hat im vergangenen Jahr mindestens 9,16 Millionen Euro gekostet ... Alleine für die 19.849 Dienstreisen zwischen beiden Standorten flossen 6,7 Millionen Euro aus der Staatskasse."

 

Nachtrag vom 14.5.2020: Heute fand eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf Verlangen der FDP statt: "Aktuelle Entwicklung der Debatte zur Wahlrechtsreform in der CDU/CSU – Faire Wahlrechtsreform jetzt umsetzen." Philipp Amthor (CDU) dazu im Video, Konstantin Kuhle (FDP) dazu im Video und die ganze Aktuelle Stunde kann hier angeschaut werden.

 

Nachtrag vom 19.5.2020: Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen eingebracht. Darum geht es am 25. Mai 2020 in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Update nach der Anhörung: "Der von FDP-, Grünen- und Linksfraktion vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672) stößt bei Experten auf unterschiedliche Reaktionen..."

 

Nachtrag vom 28.6.2020: "CSU, FDP und Grüne lehnen Brinkhaus-Vorschlag zur Wahlrechtsre-form ab - Ohne Wahlrechtsreform könnte der Bundestag im Jahr 2021 auf mehr als 800 Mitglieder anwachsen. Die Union präsentiert in letzte Minute einen Gegenvorschlag - ... Wolfgang Kubicki hat eindringlich vor einem Scheitern der Wahlrechtsreform gewarnt." FAZ-Kommentar dazu: ""Am Beginn der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause und damit zum letztmöglichen Zeitpunkt vor der Bundestagswahl 2021 eine 'Lösung' zu präsentieren ist ein Schelmenstück. Noch erhellender ist indes die Obergrenze, die Brinkhaus ins Spiel bringt": 750 Abgeordnete. "Dann scheint der CDU-Politiker wirklich damit zu rechnen, dass der nächste Bundestag alle bisherigen Dimensionen sprengen könnte. Wohlgemerkt: Die Mindestsitzzahl beträgt 598 Abgeordnete, seit 2017 aber zählt das Parlament 709 Mitglieder – nur der chinesische Volkskongress ist noch größer. Doch CDU, CSU und auch die SPD sind offenkundig schon bisher mit sich im Reinen – und würden es auch in einem noch größeren Bundestag sein ... Faktisch jedoch schwächt die Aufblähung des Bundestags schon jetzt die Macht der Bürger."

 

Nachtrag vom 29.6.2020: "Ist Brinkhaus-Vorschlag verfassungswidrig?"

 

Nachtrag vom 30.6.2020: "Geht diese Woche ohne Einigung auf ein neues Wahlrecht zu Ende, droht Deutschland 2021 ein noch größeres Parlament. Bundestagsvizepräsident Kubicki warnt sogar: Für so viele Abgeordnete reiche die Arbeit kaum – und politische Lösungen würden erschwert." Präsident des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel: "Der Interessenverband hat nachgerechnet: 800 Abgeordnete würden demnach zusätzlich 64 Millionen Euro jährlich kosten – und bereits jetzt ist das Parlament der Berechnung zufolge schon 78 Millionen Euro teurer als dies bei der gesetzlichen Soll-Größe der Fall wäre. Holznagel gibt zudem zu bedenken, dass in dieser Prognose nicht die Mehrkosten in der Bundestagsverwaltung – also beispielsweise die Unterbringung zusätzlicher Abgeordneter und ihrer Mitarbeiter – , sondern lediglich 'mandatsbezogene' Kosten wie Diäten, Mitarbeiterpauschalen oder Dienstreisen eingerechnet seien. 'Wie hoch die Gesamtkosten eines so großen Bundestags wären, kann man heute gar nicht beziffern, weil es zu viele Variablen gibt'."

 

Nachtrag vom 1.7.2020: "In letzter Minute hat die Union ihrem Fraktionschef Brinkhaus bei der Wahlrechtsreform ein Mandat erteilt. Dieser verwirft seine Idee, Wahlkreise zu reduzieren und Mandate zu kappen. Stattdessen soll es die große Reform geben." Außerdem: "Koalition blockiert Wahlrechtsreform der Opposition - Am Freitag wollten Grüne, Linke und FDP über ihren Vorschlag zur Verkleinerung des Bundestags abstimmen lassen. Doch Union und SPD vertagten die Beratung auf nach der Sommerpause - dann dürfte es zu spät sein." Siehe auch"Anders als erwartet, wird der Bundestag am Freitag nicht über den gemeinsamen Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linken für eine Wahlrechtsreform abstimmen. Dies wurde unmöglich, weil sich die Union und die SPD am Mittwoch im Innenausschuss weigerten, die Beratungen darüber abzuschließen. Das Thema sei von der Tagesordnung genommen worden, weil es angeblich noch Beratungsbedarf gebe." Konstantin Kuhle: "Die Koalitionsfraktionen hätten bereits zum siebten Mal eine Abstimmung über den Gesetzentwurf verhindert."     

 

Nachtrag vom 4.7.2020: "Der Bundestag lieferte sich am Freitag zwar einen scharfen Schlagab-tausch über dieses seit Jahren ergebnislos diskutierte Thema. Zu einer Entscheidung kam es aber nicht. CDU/CSU und SPD verhinderten ... eine Abstimmung über" Oppositions-Gesetzentwurf. 

 

Nachtrag vom 6.7.2020: "Bundestag mittlerweile größer als EU-Parlament - In dieser Woche ist ein Vorschlag der Opposition für eine Wahlrechtsreform gescheitert, weil die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD eine Abstimmung verhindert haben. Damit wartet Deutschland seit 2013 vergeblich auf eine Wahlrechtsreform, ohne die ein noch aufgeblähterer Bundestag droht. Die ÖDP NRW hält dies für eine Respektlosigkeit gegenüber den Wählern. Bereits 2008 trug das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Gesetzgeber auf, das Wahlrecht zu reformieren, weil es in der damaligen Form zu einer Verzerrung des Wählerwillens führte. Nach einer vom BVerfG kassierten Änderung der Sitzverteilung 2011 und einer Neuregelung der Sitzverteilung 2013 sind wir heute nicht viel weiter": Situation nicht hinnehmbar und "Armutszeugnis" für Rechtsstaat.

 

NeuPetition: "Der nächste Bundestag muss kleiner werden: jetzt rasch handeln!" Die Initiatoren gehören zu den rund 100 Staatsrechtlern, die bereits mit einem Offenen Brief appellierten, den Bundestag wieder auf seine ursprüngliche Größe zu reduzieren. Hier kann man unterschreiben ! Siehe auch: "Rechtsgut­achten hält rechtzeitige Wahlrechtsreform noch für möglich." Update zur Petition: "111 derzeitige Abgeordnete wären von der Reduzierung auf die Normal-größe direkt betroffen, weil sie ihr Mandat verlören, und das lähmt offenbar den Reformeifer. Hier wird die Kollision zwischen persönlichen Interessen der Abgeordneten und dem Gemein-wohl besonders deutlich." Wäre eine Lösung nur möglich, "wenn dem Parlament die Entschei-dung über das Wahlrecht aus der Hand genommen und auf die Bürgerschaft übertragen würde – und hat die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene auch deshalb keine Chance?" Übrigens bestätigt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag das Gesagte ganz offen: "Jede Partei hat in diesem Prozess unterschiedliche Interessen." Die Antwort der Linken zur Petition steht hier, die Antwort der Grünen steht dort und die Antwort der FDP auf die Petition ist auf dieser Seite zu finden.

 

Nachtrag vom 20.8.2020: "Die Debatte über den aufgeblähten Bundestag spitzt sich zu. Vor dem Treffen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD lehnt Norbert Walter-Borjans den Vorschlag von CDU und CSU ab" und beklagt sich dann, die Union habe auf Zeit gespielt. 

 

Nachtrag vom 25.8.2020: Hans H. v. Arnim: "In letzter Sekunde Handlungsfähigkeit beweisen!"

 

Nachtrag vom 26.8.2020: Hans Herbert von Arnim: "Was für eine Blamage! - Die gestrigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses sind, wenn es nicht so ernst wäre, geradezu lächerlich und eine peinliche Blamage für den Bundestag. Der Berg hat gekreist und für die Bundestagswahl 2025 nur eine Maus hervorgebracht, für 2021 allenfalls einen Floh. Das Eigeninteresse der Abgeordneten und ihrer Parteien wirkt offenbar wie ein lähmendes Gift. Einmal mehr wird das Thema Wahlrechtsreform und Verkleinerung des Bundestags auf die ganz lange Bank geschoben." Zeit Online: "...keine Reform - Der Minikompromiss der Koalition zum Wahlrecht kommt spät und bringt wenig. Die geplante Reformkommission droht überfrachtet zu werden." Und LTO: "Erst Reförmchen, dann Reform? - Spitzen der GroKo haben sich am Dienstagabend auf Veränderungen im Wahlrecht verständigt. Das Anwachsen des Bundestages soll bei der Wahl 2021 mit kleinen Schritten verhindert werden. Die eigentliche Reform kommt erst 2025..."  DWN noch: "Geplante Wahlrechtsreform droht Bundestagswahl 2021 zu verzerren."

 

Nachtrag vom 18.9.2020: Am heutigen Freitag wurde der Gesetzentwurf der großen Koalition zum ersten Mal im Bundestag beraten. "Nicht kleiner, sondern sogar noch größer - Die allermeisten Abgeordneten würden ihren Sitz im Bundestag gern behalten, darum ist eine Verkleinerung des Parlaments eher unbeliebt."  "Diese Reform ist nur ein Bluff - Keine Demo-kratie der Welt leistet sich ein so großes Parlament wie Deutschland ... liegt der Gesamtetat des Bundestags aktuell bei jährlich knapp über einer Milliarde Euro, 2010 betrug er noch 660 Millionen Euro ... peinlich, dass die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten aus Angst um die eigene Karriere nicht den Mut aufbringt, die Verkleinerung des Bundestags wirklich anzugehen."

 

Nachtrag vom 22.9.2020: Update zur Petition: Hans Herbert von Arnim: "Italien macht uns vor, wie ein übergroßes Parlament um mehr als ein Drittel verkleinert wird. Bei der Volksabstimmung vom 20. und 21. September 2020 sprach sich eine große Mehrheit dafür aus, die dortige Abgeordnetenkammer von 630 auf 400 und den Senat von 315 auf 200 Mitglieder zu reduzieren ... Deshalb käme direkte Demokratie auch bei uns durchaus in Betracht, um – an den offenbar in eigener Sache handlungsunfähigen Parlamenten vorbei – die nötige Wahlrechtsreform zu erzwingen. Eine durch Volksentscheid bewirkte Verkleinerung eines Landesparlaments könnte entsprechenden politischen Druck auch auf andere Länder und den Bund entfalten."

 

Nachtrag vom 6.10.2020: Ergebnis der Anhörung zur Wahlrechtsreform am 5. Oktober: "Der Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl bei künftigen Bundestagswahlen (19/22504) ist am Montag bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat bei der Mehrheit der Sachverständigen auf Kritik gestoßen..."  Siehe auch:

Hans Herbert von Arnim: Wahlrechtsreform erzwingen durch Volksabstimmung? 

 

Nachtrag vom 8.10.2020Hans Herbert von Arnim: "Unbeirrt von vernichtender Kritik von Sachverständigen wollen die Regierungsparteien am morgigen Donnerstag ihren ...

Gesetzentwurf zum Wahlrecht endgültig beschließen. Er ist völlig ungeeignet, den viel zu großen Bundestag auf sein Normalmaß zurückzuführen und macht das ohnehin komplizierte Wahlrecht für den Bürger erst recht undurchschaubar. Das ist eine demokratisch-rechtsstaatliche Bankrott-Erklärung." Siehe auch: "Koalition setzt Wahlrechtsreform durch – Schäuble enthält sich" und die Petition: "Schluss mit dem XXL-Bundestag! 500 Abgeordnete sind genug!"

 

Nachtrag vom 21.11.2020: Update von Hans Herbert von Arnim: "Am 5. Oktober 2020 fand in Berlin eine Sachverständigen-Anhörung statt. Dort fällte der Politikwissenschaftler, Prof. Dr. Joachim Behnke, über das kurz darauf von der großen Koalition mit ihrer Mehrheit durchgeboxte neue Wahlgesetz folgendes vernichtendes Urteil: Das am 8. Oktober 2020 beschlossene Gesetz ist 'eine höchst unglückliche Kombination aus weitgehender Wirkungslosigkeit und Preisgabe elementarer demokratietheoretische Prinzipien'. Es ist 'unverständlich und teilweise missverständlich' und insgesamt 'auf ganzer Linie als gescheitert zu betrachten'."

 

Nachtrag vom 28.11.2020: "FDP, Linke und Grüne klagen in Karlsruhe gegen das neue Wahlrecht ...  um die von Union und SPD beschlossene Reform zu Fall zu bringen." Siehe auch: Opposition hält "Gesetz für verfassungswidrig und wirkungslos. Rechtsexperten teilen die Kritik ... Von Bürgerverständlichkeit könne keine Rede mehr sein. Ein Anwachsen des Bundestages werde nicht verhindert ... verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaft ... Völlig offen ist, wann sich die Verfassungsrichter mit der Klage der Opposition beschäftigen werden. Fest steht, dass im September 2021 der neue Bundestag gewählt wird. Dass das Bundesverfassungsgericht vorher zum neuen Wahlgesetz eine Entscheidung trifft, dürfte ziemlich unwahrscheinlich sein."

 

Nachtrag vom 2.2.2021: "FDP, Linke und Grüne ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, um das neue Wahlrecht zu stoppen. Das Gesetz der Großen Koalition sei 'eine Mogelpackung'." 

 

Nachtrag vom 12.7.2021: "Bundestag nach der Wahl noch größer? - Im Bundestag sitzen mehr Abgeordnete als vorgesehen. Eine Reform der GroKo sollte sicherstellen, dass er nicht weiter wächst. Doch eine Analyse weckt Zweifel – demnach sind bald selbst tausend Parlamentarier möglich ... 'Die traurige Lehre aus der gescheiterten Wahlrechtsreform dieser Wahlperiode lautet: Je größer der Bundestag, umso größer sind auch die Widerstände gegen seine Verkleinerung'."

 

Nachtrag vom 13.8.2021: Bundesverfassungsgericht: "Eilantrag zum Bundeswahlgesetz-änderungsgesetz abgelehnt." Siehe dazu: "Das mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene abstrakte Normenkontrollverfahren von 216 Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP richtet sich gegen Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (BGBl I S. 2395 <BWahlGÄndG>), mit dem insbesondere das Verfahren zur Ermittlung der Gesamtzahl der Sitze und deren Verteilung auf die Landeslisten der politischen Parteien bei der Bundestagswahl gemäß § 6 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) geändert wurde. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehren die Antragstellerinnen und Antragsteller, im Wege der vorläufigen Regelung anzuordnen, dass Art. 1 Nr. 3 bis 5 BWahlGÄndG bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag nicht anzuwenden ist." Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht ab.