Landgericht Koblenz, Urteil vom 21.4.2020: "Facebook hat ein virtuelles Hausrecht. Es darf auch zulässige Meinungsäußerungen löschen, wenn es dies nach seinen Geschäfts­bedingungen als 'Hassrede' einstuft." 

"Monopolbildung beim Internetriesen - US-Regierung reicht Klage gegen Google ein - Vorwurf ist, Google habe eine illegale Monopol-Position bei der Internet-Suche und dem damit verbundenen Werbegeschäft."


2.10.2020

IT-basierte Zutrittskontrolle

 

Man rufe sich gerne zuerst in Erinnerung, mit welcher Penibilität vor wenigen Jahren die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung betrieben wurde – sogar gegen das Fotografieren von Schulkindern zur Einschulung wird seither agitiert, damit auch ja kein Kind erkannt wird. Covid-19 sorgt jetzt für das glatt gegenteilige Vorgehen. Die Spectra Computersysteme GmbH mit Hauptsitz in Süddeutschland und enger Kooperation mit China und Taiwan entwickelte eine Kamera-Display-Einheit für die Zutrittskontrolle, wie Heise zuerst berichtete.

 

Die Funktionsmodi der Kamera mit eingebautem Video- und KI-Prozessor dürften wohl bei eingefleischten Datenschützern mindestens Herzrasen verursachen: „Im Eingangsbereich aufgestellt kontrolliert es kontaktlos, schnell und zuverlässig drei wichtige Eigenschaften der eintretenden Person: Zum einen wird die Körpertemperatur der eintretenden Person auf 0,3°C genau gemessen. Gleichzeitig erkennt es, ob die Person ordnungsgemäß eine Mund-Nasen-Maske trägt. Und drittens können zusätzlich auch Personenprofile für die Zugangsberechtigung hinterlegt werden, die dann mit der Person vor dem Zutritt Panel verglichen werden“, heißt es bei Spectra. Rund 1.150 Euro koste diese Technologie. Es dient selbstredend nur der „Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter und Besucher“. Die ständige Erfassung und Prüfung eines jeden Individuums sowie die Aufteilung unter Gesunde und Kranke als „kompaktes Modell einer Disziplinierungsanlage“ war übrigens zu Zeiten der Pest schon ohne Computertechnologie möglich, wie dieser Beitrag aus gesellschaftspolitischer Perspektive aufzeigt:

 

„…Machttransformationen, die sich z.B. in Extremsituationen wie der Pestseuche gegen Ende des 17. Jahrhunderts entwickelten und verfestigten, nicht als Ausnahmefälle zu beschreiben, sondern als die Geburten und In-Kraft-Setzungen neuer allgemein gültiger und auch nach der Seuche weiter geltender Verhältnisse“ im Rahmen von „Normalisierung“. Hierzulande warnte genau davor der Gutachter Thorsten Kingreen: „Man muss daher auch davon ausgehen, dass der Termin 31.03.2021, an dem alle Not-Rechtsverordnungen außer Kraft treten sollen, weiter hinausgeschoben wird. Damit droht die Gefahr einer dauerhaften Verstetigung eines verfassungs-rechtlich nicht zulässigen Ausnahmezustands über die bisherige Legislaturperiode hinaus.“


27.5.2020

Geopolitik der Technologie

 

Beim „Aspen Institute Germany“ diskutieren heute der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit der Managerin für öffentliche Politik und Regierungsbeziehungen bei Google, María Álvarez, sowie mit Chris Boos, dem Mitbegründer der PEPP-PT-Initiative, Gründer und Geschäftsführer von Arago, Mitglied des Digitalrats der Bundesregierung. Es geht um Fragen zu Privatsphäre versus digitale Corona-Ausstiegsstrategie (Apps). Konkret sind die Themen: Geopolitik der Technologie, Wettlauf um einen Impfstoff, Cybersicherheit, Desinformation und gefälschte Nachrichten sowie Nutzung und Missbrauch von Daten. Das Gespräch ist Teil einer Reihe zum Thema „Covid-19 und Technologie“. 

 

Die PEPP-PT-Initiative heißt ausgeschrieben: „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“ – übersetzt: „Gesamteuropäische Privatsphäre - Wahrung der Privatsphäre – Annäherungsverfolgung“. Die Initiative ermögliche, „neue Übertragungsketten von Sars-CoV-2 schnell und effektiv zu unterbrechen, indem potenziell exponierte Personen informiert werden“. Man könne auch „Infektionsketten über nationale Grenzen hinweg“ rückverfolgen. Weiter in der Selbstbeschreibung: „Wir sind ein großes und integratives europäisches Team. Wir stellen Standards, Technologie und Dienstleistungen für Länder und Entwickler bereit.“ Die Privatsphäre bleibe vollständig gewahrt. Arago ist ein auf Künstliche Intelligenz spezialisiertes Unternehmen, das „Wissensautomatisierung den Unternehmenskunden weltweit zur Verfügung“ stellt. Chris Boos berate auch die Bundeskanzlerin zur Digitalpolitik. 

 

Das Ganze liest sich wie eine Ergänzung zu dieser Nachricht: „Wie jetzt bekannt wurde, haben sich drei europäische Unternehmen zusammengeschlossen, um einen ‚Corona-Pass‘ zu entwickeln, der auf der Blockchain basieren soll. Der Pass soll übersetzt ‚Covid-19 Gesicherter Gesundheitspass‘ heißen und es den Regierungen ermöglichen, den Stand der Immunität in der eigenen Bevölkerung in Echtzeit zu überwachen.“ Bisher beteiligt seien ein estnisches, ein französisches und ein schweizerisches Unternehmen – letzteres ist die Sicherheitsfirma SICPA. In deren Pressemitteilung heißt es unter anderem: „Die KSI®-Blockchain wird eine Fälschung unmöglich machen, und die Gesundheitsdaten auf diesen Bescheinigungen werden von der OpenHealth-Plattform verwendet, um die Entwicklung der Dekonfinierung und des Krisenmanagements nach dem Vorbild von Grippepandemien zu verfolgen … Das Tool ist interoperabel und funktioniert ohne zentrale Datenbank. Darüber hinaus kann der Reisepass in Echtzeit entsprechend den medizinischen Testergebnissen aktualisiert werden. Die Regeln für die Verwendung werden von den zuständigen Behörden festgelegt.“ Die Daten seien anonymisiert, die Privatsphäre der zustimmenden Personen werde gewahrt.   

 

Während man also die Bürger und Fachleute über die verfassungsrechtliche Problematik von Corona-Apps diskutieren lässt (siehe u.s. Beitrag) ist man in der Praxis schon viel weiter? Steht es bereits fest, dass die deutsche Regierung in die Entwicklung via Blockchain einsteigen wird? Wo war eigentlich Chris Boos, als es um die versäumte Digitalisierung in Schulen und Rathäusern ging, als Deutschland in Sachen Kommunikationstechnologie im vergangenen Jahr sogar von Rumänien und Malaysia überholt wurde? Warum kommt die Regierung erst im Rahmen von Überwachungs-Apps mit dem Digitalexperten um die Ecke? Es stellt sich vor diesen Hintergründen erst recht die Frage, warum die Veranstaltung beim Aspen Institute so versteckt angekündigt wird (hier via eines Newsletters erfahren). Wer weiß denn schon davon?

 

Nachtrag: Nebenbei erfährt man, dass die Bundesregierung auch ein "Patientendaten-Schutz-Gesetz" ins Parlament gebracht hat. "Mit der Novelle soll die elektronische Patientenakte, die ab 2021 verfügbar sein wird, mit Inhalten gefüllt werden können. Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Nun sollen die Patienten ab 2022 auch einen Anspruch darauf bekommen, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen ... Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch, wer auf die Akte zugreifen kann." Heute gab es eine Anhörung dazuSiehe auch: "EU-Kommission arbeitet schon seit 2018 an einem EU-weiten Impfpass." (DWN) Und außerdem: "In China sorgen Pläne für eine neue Gesundheits-App für die Zeit nach der Corona-Krise für Aufregung. Die App, die in der Wirtschaftsmetropole Hangzhou im Osten Chinas entwickelt wurde, soll nach Behördenangaben die Rauch- und Trinkgewohnheiten, die sportlichen Aktivitäten und das Schlafverhalten der Nutzer überwachen. Auf der Grundlage dieser Daten soll die Gesundheit der Nutzer auf einer Hundert-Punkte-Skala bewertet werden ... Zugriff auf die Daten sollen den Plänen zufolge auch Wohnungsgesellschaften und Unternehmen haben." Siehe zudem: "Nach Apple hat jetzt auch Google seine Smartphones fit für die geplante Corona-App gemacht ... Die Funktion ist allerdings inaktiv, solange die dazugehörige App noch nicht verfügbar und installiert ist. Diese soll frühestens im Juni veröffentlicht werden. Die App wird im Auftrag der Bundesregierung entwickelt und soll dabei helfen, die Coronavirus-Epidemie in den Griff zu kriegen ... Damit die App auf allen Geräten gleichermaßen funktioniert, haben Apple und Google gemeinsamen Standard ... Die stille Implementierung der Bluetooth-Schnittstelle hat bei manchen Nutzern offenbar Misstrauen erregt. Auf WhatsApp kursiert ein Kettenbrief, der suggeriert, dass es sich bei der Funktion um ein neues Überwachungsinstrument handele." Vergleiche: "StopCovid" kommt nach Pfingsten - Frankreich ist schneller bei Corona-App. 

 

Nachtrag vom 29.5.: "Horst Seehofer rechnet Ende Juni 'mit dieser berühmten Warn-App'." Außerdem: Warn-App in Frankreich da, es hagelt Warnungen. Und: Lettland startet Warn-App.

 

Nachtrag vom 11.6.: "Die Entwicklung der Corona-Warn-App des Bundes durch den Softwarekonzern SAP und die Deutsche Telekom wird rund 20 Millionen Euro kosten. Das verlautete am Donnerstag aus Regierungskreisen in Berlin. Dazu kommen noch Betriebskosten in Höhe von 2,5 bis 3,5 Millionen Euro monatlich, wovon der Großteil auf den Betrieb von zwei Hotlines bei der Deutschen Telekom entfällt ... Nach der Veröffentlichung der App soll die Anwendung in den kommenden Wochen immer wieder optimiert und aktualisiert werden."

 

Nachtrag vom 14.6.: FAZ: "Eine Katastrophe namens Corona-App."

 

Nachtrag vom 16.6.: "Viel diskutierte Corona-Warnapp der Bundesregierung ist nun verfügbar." Kommentar dazu bei Chip 

 

Nachtrag vom 18.6.: "Neue Kosten fallen an": "Corona-Warn-App für Deutschland: Gesundheitsämter versinken im Chaos - 'Es sprengt alle Dimensionen, die wir je hatten', klagt Ute Eichert, Vorsitzende des Bundesverbands der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst ... eine Flut von Anfragen überrolle die Mitarbeiter ... Weil die Hotline-Nummer der App so kompliziert sei, würden viele Ratsuchende stattdessen die Corona-Hotline der Gesundheitsämter lahm landen ... fordert sie dringend neues Personal." Die Grünen fordern: Freiwilligkeit der Nutzung von Corona-Warn-Apps gesetzlich festschreiben. "Die Freiwilligkeit würde unterlaufen, wenn etwa sozialer oder wirtschaftlicher Druck, aber auch Arbeitgeber eine Nutzung erzwingen könnten." Zu Corona-App und Arbeitsrecht: siehe hierDeutschlands oberster Verbraucherschützer"...dass das Handyprogramm nicht zu Diskriminierungen führen dürfe. 'Ich warne davor, dass Restaurants, Geschäfte oder Flughäfen die Freiwilligkeit der App faktisch aushöhlen, indem sie nur App-Nutzern Zutritt gewähren ... Diese Gefahr ist real'." Siehe auch: "Rund acht Millionen Deutsche haben Corona-Warn-App heruntergeladen." Und sonst: "Norwegen stoppt Corona-App wegen Sorgen um Datenschutz." 

 

Nachtrag vom 19.6.: "Aufgrund technischer Probleme hat die Regierung Großbritanniens die Entwicklung einer eigenen Corona-App aufgegeben." "Verbales Scharmützel": "Nutzen Sie die Corona-Warn-App, Frau Merkel?"

 

Nachtrag vom 27.6.: "Ist die Corona-Warn-App nur etwas für Privilegierte?"

 

Nachtrag vom 10.7.: "Im slowenischen Parlament wurde mit großer Mehrheit die verpflichtende Nutzung einer Coronavirus-Tracking-App beschlossen. Der Haken: Es gibt noch gar keine entsprechende App."

 

Nachtrag vom 14.7.: Berlin: Corona-App nicht mit Gesundheitsämtern und Laboren verbunden. 

 

Nachtrag vom 27.7.: "Kollektiv-Versagen bei Corona-App der Bundesregierung – Blamage und Vertrauensbruch ... Manuel Höferlin hinterfragt 'die beste Corona-App der Welt'."

 

Nachtrag vom 30.4.2021: "Hunderte Experten wenden sich in einem offenen Brief gegen den Einsatz der privaten Luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung..."


4.5.2020

Corona-App höchst problematisch

 

Das "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung" hat eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die geplante Corona-App veröffentlicht. "Wir haben es angesichts der geplanten Corona-Tracing-Systeme mit einem gesellschaftlichen Großexperiment zur digitalen Verhaltenserfassung unter staatlicher Aufsicht in Europa zu tun", heißt es in der Ausarbeitung. Die Autoren beklagen, dass offizielle Stellen eine von der europäischen Datenschutzgrundverordnung geforderte DSFA überhaupt noch nicht erstellt haben. Das Forum kommt in der Analyse zu vier Ergebnissen: 1. Die in den Diskussionen vielfach betonte Freiwilligkeit der App-Nutzung ist eine Illusion. 2. Ohne Intervenierbarkeit und enge Zweckbindung ist der Grundrechtsschutz gefährdet. 3. Alle bislang erwähnten Verfahren verarbeiten personenbezogene Gesundheitsdaten. 4. Anonymität der Nutzerïnnen muss in einem Zusammenspiel rechtlicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen erzwungen werden. Die in der Diskussion zur App verkürzte Sicht auf Datenverarbeitung, die etwa durch Verschlüsselung zustande kommt, verschleiere "die erheblichen, gesellschaftlich wie politisch fundamentalen Risiken". Ein Vorstandsmitglied des Forums meint: "Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes gehen die wesentlichen Risiken nicht von Hackerïnnen oder anderen Benutzerïnnen aus, sondern von den Betreiberïnnen des Datenverarbeitungssystems selbst." Die Informatiker haben darüber hinaus diesen Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun online gestellt. Zu den unterzeichnenden Organisationen gehören auch der Chaos Computer Club und die Stiftung Datenschutz. 


30.4.2020

Änderung des NetzDG

 

"Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vorgelegt", informiert "Heute im Bundestag". Er umfasst 71 Seiten. Zu den Kosten der Verschärfung des NetzDG steht was in dieser Antwort der Bundesregierung - allerdings nur soweit es die Kapazität der Bundesregierung zulässt. Für eine ausreichend gewissenhafte Erledigung der parlamentarischen Pflichten hat sie nämlich keine Zeit und zwar aus folgendem Grund: "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie die anderen zu beteiligenden Behörden sind durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der deswegen erlassenen Maßnahmen derzeit besonders belastet..." (Seite 2) 

 

Nachtrag vom 27.5.: "Länder zur Änderung des NetzDG". Siehe auch: OLG Karlsruhe entscheidet über 'Faktenchecks' und dort steht das Ergebnis: "Richter weisen 'Correctiv' in die Schranken." Die FAZ zitiert: "Das Urteil könne für Correctiv und Facebook weitreichende Folgen haben." Dass sogenannte "Faktenchecker" oft selbst genau das tun, was sie in Rundum-schlägen anderen vorwerfen, erkannte sogar die FAZ - weiteres zu den "Wahrheitsfindern".

 

Nachtrag vom 3.6.: Antwort der Bundesregierung zur Meldestelle für Internetinhalte: Die Europäische Union IRU bei Europol übermittelte seit Aufnahme ihres Wirkbetriebs von 2015 bis März 2019 insgesamt 99.166 Links an die Online-Provider mit der Anregung zur Löschung... 

 

Nachtrag vom 17.6.: Über die Anhörung zur Novellierung des NetzDG: "HiB" im Bundestag.

 

Nachtrag vom 24.9.: Bericht Bundesregierung: Evaluierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.


24.3.2020

Damals waren es Glöckchen

 

Zwei Medizinstudenten entwickeln derzeit eine App, die mithilfe gespendeter Bewegungsdaten und eines Ampelsystems warnt, wenn man in der Nähe einer corona-positiven Person war. Auch das Robert Koch Institut arbeite an einem Bewegungsdaten-Tool. "Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte am Sonntag einen Vorschlag vorgelegt, der vorsah, Bewegungsdaten von Corona-Infizierten tracken zu dürfen, um deren Kontakte mit anderen Menschen nachverfolgen zu können, wie das Handelsblatt berichtete. Dieser sei jedoch vorerst auf Eis gelegt und solle um Ostern herum neu verhandelt werden." Man könnte sich bald ins späte Mittelalter zurückversetzt sehen, als Aussätzige (Lepra oder Pestkranke) Glöckchen tragen mussten, damit gesunde Leute "schon von weitem gehört haben, dass da jemand ansteckendes daher kommt, und die Straße räumen konnten". Auch das zwangsweise Tragen von Schellen oder Ratschen war verordnet. 

 

Nachtrag: Gerhart Baum (FDP) zur Überwachung der Handydaten von infizierten Bürgern und ihrer Kontaktpersonen: "Das ist eine Grenzüberschreitung, von der wir uns nicht im Traum haben vorstellen können, dass sie überhaupt jemals diskutiert werden würde." Die technischen Möglichkeiten seien "unglaublich" und "eine Verführung". Siehe auch: "Der deutsche Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat vor einem Zugriff auf Handy-Daten gewarnt, um Corona-Infizierte aufzuspüren. Bei der Pandemie-Bekämpfung dürften 'nicht Grundrechte über den Haufen geworfen werden' ... In Deutschland sei die Infrastruktur zur Erfassung von Mobilfunkdaten ohnehin 'viel zu ungenau, um einen Rückschluss auf den Aufenthaltsort von Infizierten oder ihren Kontaktpersonen zuzulassen'." Er setze auf freiwillige Maßnahmen... 

 

Siehe auch: Brief der Bundesrechtsanwaltskammer an die Bundesjustizministerin betreffs Handyortung und Änderung des Infektionsschutzgesetzes und Stellungnahme von digitalcourage

 

Nachtrag vom 29.4.: Zum Status der "Corona-Warn-App" siehe "Heute im Bundestag".


18.3.2020

Ausreichende Netzkapazität? 

 

"Der Bundesrat der Schweiz droht bei weiterer Überlastung der Telekommunikationsnetze mit einer Blockade des Videostreamings ... Dazu habe es Gespräche zwischen dem Bund und den Netzbetreibern gegeben", berichtet Golem. Für den Fall, dass das datenintensive Videostreaming in Corona-Quarantäne-Zeiten übermäßig benutzt werde und dadurch Ressourcen für "wichtige Dienste" nicht mehr frei wären, kündigte der schweizerische Bundesrat an: "Sollten gravierende Engpässe entstehen, hat der Bund die Möglichkeit, nicht versorgungsrelevante Dienste einzuschränken oder zu blockieren." Die Nutzung der Telekommunikationsdienste sei im Nachbarland seit Montag rasant angestiegen. "Swisscom arbeite an Kapazitätserweiterungen und bitte die Kunden gleichzeitig um eine verantwortungsvolle Nutzung der Telekommunikations-netze." Entscheidend sei das Verhalten der Bevölkerung, so ein Sprecher: "Wir würden die entsprechenden Dienste einfach nicht mehr durchleiten." Für die Lage in Deutschland hat "Chip" nachgefragt: "Deutschland geht ins Home Office ... Die Folge: Private Internetverbindungen erleben einen signifikant höheren Datenverkehr ... wenn das soziale Leben so langsam zum Erliegen kommt und wir zuhause bleiben, werden Streaminganbieter und Mediatheken höchst gefragt sein - eine Feuerprobe für die Internetleitungen." Die deutsche Telekom habe aber schon seit Januar ihre Pandemiepläne aktiviert. Schließlich laufe über ihre Dienste auch die Kommunikation der Rettungsdienste und Behörden. Ein signifikanter Anstieg der Netz-Nutzung sei auch bisher nicht zu verzeichnen gewesen, so Telekom, Vodafone und O2.

 

Nachtrag: "Nach Sorgen, die verstärkte Nutzung von Video-Streamingdiensten könnten in der Coronavirus-Krise das Internet verstopfen, hat sich die EU-Kommission an Netflix gewandt ... Dabei sei es unter anderem um die Idee gegangen, die Bildqualität bei starker Auslastung automatisch von HD- auf Standard-Auflösung runterzuschrauben ... Die Kommission rief die Streaming-Plattformen insgesamt auf, mit Internet-Anbietern zusammenzuarbeiten und ihren Datendurchsatz anzupassen." Außerdem: "Angesichts sich rasant beschleunigender Infektionszahlen greift das RKI zur Überprüfung der Mobilität der Bürger nun auf Handydaten zurück. Der Marktführer Deutsche Telekom stellte den Wissenschaftlern erstmals anonymisierte Kundeninformationen zur Verfügung. Es gehe darum, zu ermitteln, ob die von der Bundesregierung beschlossenen Instrumente wirksam seien ... Wissenschaftler könnten mit den Informationen der 46 Millionen Mobilfunkkunden Bewegungsströme abbilden, um Prognosen über die Ausbreitung von Covid-19 in Deutschland zu treffen ... Das Verfahren zur Datenübergabe an das RKI wurde der Telekom zufolge zusammen mit den Datenschutzbehörden entwickelt und 2015 von der Bundesdatenschutzbeauftragten abgenommen." Ein Leser dazu: "Opt-Out möglich - Auf dieser Seite der Telekom kann der Anonymisierung und anschließenden Übermittlung der Verkehrsdaten an die Motionlogic GmbH widersprochen werden." 

 

Nachtrag vom 19.3.: Eine juristische Einschätzung zur Datenweitergabe liefert Legal Tribune Online. Außerdem: "Netflix wird die Datenmengen in seinem Video-Streamingdienst in Europa zunächst für 30 Tage drosseln, um die Netze in der Coronavirus-Krise zu entlasten. Der Markt-führer reagierte damit am Donnerstag auf einen Aufruf von EU-Kommissar Thierry Breton."  Nachtrag: "Auch YouTube drosselt Bildqualität" und wohl auch Amazon.

 

Nachtrag vom 22.3.: "Auch Apple und Disney reduzieren Streaming-Qualität."


15.2.2020

Philosophie des Digitalen

 

Bei der Digitalisierung von Privatleben und Gesellschaft gebührt der philosophischen Dimension größere Berücksichtigung, meint das Philosophie Magazin. Schließlich ändern sich damit auch Beziehungen und Menschenbilder. Das sind Grundsatzfragen. Von der Veranstaltungsreihe „Netzdialoge! Philosophie des Digitalen“ stehen einige Ausschnitte im Netz: zum Beispiel hier zur Einführung in die Angelegenheit oder dort zu „Vertrauen oder Transparenz?“ Am 20. Februar geht es dann im Berliner Literaturforum im Brecht-Haus um das Thema „Ein Netz – Eine Welt?“ Eine interessante, geradezu politisch inkorrekte Frage dazu: „Wo drohen Verluste von Pluralität und Souveränität, wenn sich Kulturen auf dem Weg zur ‚Einen Welt‘ angleichen? Der Abend sucht Antworten aus der Perspektive der politischen Philosophie.“ Der Verlag „der blaue reiter“ behandelt die Sache aus verschiedenen Perspektiven. Zum Beispiel unter der Frage: „Digitalisierung alter Kulturtechniken oder digitale Kultur? - Die Digitalisierung gilt vielen als Bedrohung unserer Kultur. Aber was genau ist Kultur und was davon ist bedroht? Sind Maschinen und insbesondere ‚intelligente Maschinen‘ als Stoff gewordener Ausdruck des menschlichen Geistes nicht selbst eine kulturelle Leistung?“ Scheint wohl so zu sein: Eine herausragende Stellung in der Geschichte des Binärsystems mit den Ziffern 1 und 0 als Grund-lage digitaler Prozesse nimmt schon der Universalgelehrte Gottfried Wilhelm Leibniz (1646 – 1716) ein. „Aus dem unveröffentlichten Nachlass wissen wir, dass auch der erste Entwurf einer mit dem Binärsystem arbeitenden Rechenmaschine auf Leibniz zurückgeht“, erfährt man in dieser spannenden Ausführung von Herbert Breger. Leibniz befasste sich damit wohl im Rahmen seines Großprojektes einer „characteristica universalis“. Man kann beim Thema vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen; ist aber garantiert keine sinnlose Zeitvergeudung.


Wer die ganze Angelegenheit nachverfolgen möchte: hier wird man fündig.

14.2.2020

Artikel 17: „Breaking News“

 

Jetzt kommt Bewegung in die Sache um Artikel 17 des EU-Urheberrechts. Aus Kapazitäts-gründen hier nur folgende Verweise: Kurz zusammengefasst steht auf dieser Seite, um was es geht. Ausführlich dokumentiert sind die Vorgänge samt Kriminalisierung der aufgeklärten und friedlichen Demonstranten an dieser Stelle, die Fortsetzung findet sich dort. Man kann sich beide Seiten gerne nochmal zu Gemüte führen. Es ist beeindruckend, wie sich die GroKo in Berlin in Sachen digitale Bürgerrechte verhält. Nach der Veröffentlichung einer brisanten Expertise klärt jetzt zum Beispiel dieser Videobeitrag auf:  „Gutachten: Artikel 17 verstößt gegen Grundgesetz.“ Der Europäische Gerichtshof müsse nun Artikel 17 (ehemals Artikel 13) kippen und eigentlich hätten auch die hiesigen Parteien – wie Polen – dagegen zu klagen. Großbritannien ist übrigens nach dem Brexit „nicht mehr dazu verpflichtet, EU-Richtlinien umzusetzen“. Im April 2019 stimmten „31 von 61 anwesenden Abgeordneten aus Großbritannien im Europaparlament für die kontroverse EU-Urheberrechtsreform“. Nun gelten auch künftig die nationalen Regelungen.

 

Zum Verhältnis Grundgesetz und EU-Recht siehe BpB oder Lecturio oder Legal Tribune Online

 

Nachtrag vom 16.4.: Antwort der Bundesregierung auf FDP-Anfrage: "Die Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 17 der DSM-RL (EU) 2019/790 dauern an. Hierbei lässt sich die Bundesregierung von den Maßgaben der Protokollerklärung leiten, die sie im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat (wiedergegeben auf Bundestagsdrucksache 19/9822, S. 59 ff.). Sie bezieht zugleich die Erkenntnisse des Stakeholder-Dialoges ein, den die Europäische Kommission seit Oktober 2019 in Brüssel durchführt. Zugleich wertet die Bundesregierung die Stellungnahmen der Verbände aus der Konsultation vom Sommer letzten Jahres aus. Auch prüft sie Vorschläge aus der umfangreichen wissenschaftlichen Literatur, die zwischenzeitlich zu diesem Thema erschienen ist ... Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten (siehe Antwort zu den Fragen 2 bis 5) einen Referentenentwurf vorlegen. Auf dieser Grundlage wird sodann die Kabinettbefassung erfolgen."

 

Nachtrag vom 24.6.: "Das BMJV hat einen weiteren Gesetzentwurf zur Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zum Urheberrecht vorgelegt. Ziel sei ein 'fairer Ausgleich'. Upload-Filter werden nicht vollständig ausgeschlossen ... BMJV schlägt nun ein eigenes Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) vor. Upload-Plattformen sollen damit künftig für alle Inhalte, die sie zugänglich machen, grundsätzlich urheberrechtlich verantwortlich sein ... kritisiert Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): 'Die Bundesregierung bricht ihr Versprechen, bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform auf Uploadfilter zu verzichten.' Sollte das so kommen, werde die GFF 'genau prüfen, ob wir dagegen gerichtlich vorgehen'."

 

Nachtrag vom 3.7.: "Laut einer aktuellen Stellungnahme des eco-Verbandes der Internetwirtschaft e.V. (eco) hat der Bundestag am Abend des 2. Juli 2020 in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen und dieses dem Bundesrat zugeleitet. Damit würden die Änderungen der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt und träten somit noch vor Ende der Umsetzungsfrist am 19. September 2020 in Kraft. Der eco bedauert nach eigenen Angaben, dass der Gesetzgeber die Gelegenheit nicht wahrgenommen hat, die mit der vorigen 3. TMG-Novelle geschaffene Grundlage für Netzsperren endgültig zu beseitigen. Die aktuelle Rechtsgrundlage und Anwendung von Netzsperren sorge bei Unternehmen und Bürgern gleichermaßen für Rechtsunsicherheit und sei kein angemessenes Mittel für die Rechtsdurchsetzung von Urheberansprüchen im Internet..."

 

Nachtrag vom 16.7.: "EuGH-Generalanwalt zu Urheberrechtsverletzungen - Noch haften Youtube & Co. nicht direkt ... Das komme aber mit der umstrittenen Urheberrechtsrichtlinie."

 

Nachtrag vom 22.7.: Bundesregierung: Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt ((EU) 2019/790, DSM-RL)) soll fristgerecht bis zum 7. Juni 2021 ins deutsche Recht umgesetzt werden. Zur Nutzung der Upload-Filter (Artikel 17 der Richtlinie) liege die Absicht der Bundesregierung zugrunde, dass diese nach Möglichkeit verhindert, Meinungs-freiheit sichergestellt und Nutzerrechte gewahrt werden sollen. Der Diskussionsentwurf sei derzeit Gegenstand einer öffentlichen Konsultation bis 31. Juli. Der Referentenentwurf des Ministeriums, der daraufhin folgt, werde anschließend in die Ressortabstimmung gegeben.

 

Nachtrag vom 20.10.: "Gesetzesvorschlag für Uploadfilter stärkt die Marktmacht von Google - Vom neuen Vorschlag profitieren ausgerechnet die großen Plattformen wie YouTube oder Facebook, gegen die die Befürworter*innen von Artikel 17 einst ins Feld gezogen sind. Kleinere Unternehmen werden dagegen vor unüberwindbare technische Hürden gestellt und der Datenschutz bei der Nutzung sozialer Netzwerke wird weiter geschwächt ... Dass der Referentenentwurf die Marktmacht großer Plattformen stärkt und der kleineren Konkurrenz schadet, ist womöglich kein Zufall. Der neue Vorschlag zum Pre-Flagging entspricht genau den Vorstellungen, die Google in seiner Stellungnahme aus dem Sommer geäußert hatte ... Bis 6. November steht der Referentenentwurf zur öffentlichen Diskussion."

 

Nachtrag vom 14.11.: "Sollte die CDU gegen ihr Versprechen den Einsatz von Uploadfiltern verlangen, könnte der Europäische Gerichtshof die Richtlinie nächstes Jahr wieder kippen..."

 

Nachtrag vom 23.11.: Die Bundesregierung beabsichtigt, die beiden EU-Urheberrechts-Richtlinien DSM-RL und Online-SatCab-RL in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren fristgerecht bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie in ihrer Protokollerklärung ihre Absicht bekundet hat, dass bei der Umsetzung von Artikel 17 DSM-RL Upload-Filter nach Möglichkeit verhindert, die Meinungsfreiheit sichergestellt und die Nutzerrechte gewahrt werden sollen. Die Bundesregierung strebe eine Umsetzung des Artikels 17 DSM-RL mit vorgenanntem Verständnis an und stimme sich hierzu aktuell ab.

 

Nachtrag vom 27.11.: Siehe auch: "#heiseshow: Neues Urheberrecht – Upload-Filter und Verbot von Schnipsel-Nutzung? - Was gerade genau passiert, besprechen wir." (Video)

 

Nachtrag vom 9.4.2021: "Bundesrat hält Urheberrechtsentwurf für verbesserungswürdig."

 

Nachtrag vom 12.4.2021: "Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag. Die zehn eingeladenen Sachverständigen bescheinigten in ihren schriftlichen Stellungnahmen dem Entwurf der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf, jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven. Wie schon in der öffentlichen Diskussion über den Entwurf ging es auch in der Anhörung um die Abwägung der Interessen der Urheber gegen die der Nutzer. Die Abgeordneten fragten in Anbetracht des Umfangs und der Komplexität des Entwurfs vor allem nach möglichen Problemen bei Umsetzung und Konsequenzen für die Betroffenen..."


28.1.2020

Politik schafft Fakten für Verleger

 

Jetzt geht dieses Tamtam um ein „Leistungsschutzrecht“ schon wieder los. LTO berichtet dazu: „Auf Wunsch der Verleger führte Deutschland 2013 im Urheberrechtsgesetz ein gesetzliches Leistungsschutzrecht für Verleger ein, das aber völlig verpuffte. Google weigerte sich einfach, für Lizenzen zu bezahlen. Die Verleger gestatteten Google daher die Nutzung der Snippets ohne Gegenleistung, damit Google ihre Inhalte weiter in Trefferlisten aufnimmt und damit Verkehr auf ihre Seiten lenkt.“ Die novellierte EU-Richtlinie zum Urheberrecht sieht nun „auf deutsche Initiative“ hin ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Verleger vor. Die Frist für Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie endet im Juni 2021. Die deutsche Politik macht es eiliger: 

 

„Die Bundesregierung will das Leistungsschutzrecht für Presseverleger so schnell wie möglich neu einführen … Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat vorige Woche einen entsprechenden Diskussionsentwurf vorgelegt … Die Bundesregierung findet das Leistungsschutzrecht sogar so wichtig, dass sie es vorab einführen will. Andere Teile der Richtlinie, insbesondere die umstrittenen Upload-Filter für Youtube und anderer Online-Plattformen (Art. 17 der EU-Richtlinie), sollen erst in einem späteren Gesetzentwurf geregelt werden.“ Wenn es um die Geldbeutel der ihnen wohlgesonnenen Medienverleger geht, kommen Politiker also plötzlich beeindruckend schnell in die Pötte. Die geplante Einführung des „Zombies“ Leistungsschutzrecht „deutlich vor der Frist“ könnte indessen noch einen anderen Grund haben. Polen hat nämlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Urheberrechtsreform eingereicht; siehe dazu nochmal auf dieser Seite den Beitrag vom 4.6.2019: „Bei Klage-Erfolg wäre die EU-Richtlinie aufzuheben und für nichtig zu erklären.“ Würde dann die Richtlinie kurz vor Ablauf der Umsetzungsfrist im Juni 2021 gekippt, werden auch die nationalen Regelungen nie geltendes Recht. Wie sieht es damit aus, wenn das nationale Gesetz „deutlich vor der Frist“ kommt? Die ganze Angelegenheit könnte noch spannend werden. 

 

Nachtrag vom 13.2.: "Das Bundesjustizministerium hat sich mit seinem Diskussionsentwurf, mit dem es erste Bereiche der EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzen will, in die Nesseln gesetzt. Innerhalb der kurzen, eigentlich Ende Januar abgelaufenen Kommentierungsfrist gingen zahlreiche kritische Stellungnahmen etwa aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft bei dem Ressort ein. Der Tenor der bisher veröffentlichten Eingaben lautet, dass die Bundesregierung die Finger von der Initiative lassen sollte" - mit guten Begründungen...

 

Nachtrag vom 27.6.: "Google wird erstmals in seiner Geschichte mit Zeitungsverlagen Lizenzverträge abschließen und Geld für die Präsentation von journalistischen Inhalten ausgeben ... Das Programm startet in Deutschland, Australien und Brasilien. Hierzulande sind in der frühen Phase unter anderen die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' und 'Der Spiegel' als Partner dabei ... Wie viel Geld die Verlage für die Darstellung der Inhalte auf Google News und Google Discover bekommen werden, teilte Google nicht mit." 

 

Nachtrag vom 3.7.: Gestriger Bundestagsbeschluss: "Der Staat fördert Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in den nächsten Jahren mit 220 Millionen Euro."