4.6.2020

Ängste schüren:

 

Was Medien und Politik ihren Kritikern ständig vorwerfen betreiben sie selbst. Das erkennen auch Leser der Tageszeitung „Die Welt“. Auf diese Warnung vor bioterroristischen Anschlägen im Rahmen der Corona-Krise hin meint eine Dame: „Ich plädiere dafür, nicht alles öffentlich herbei zu schreiben, sondern intern darauf vorbereitet zu sein.“ Ein anderer formuliert: „Ein neues Spiel mit der Angst. Die Gefahr ist sicherlich genauso real wie nicht neu. Und wenn Terroristen das noch nicht auf dem Fokus hatten, dann spätestens jetzt, nach Lesen des Berichts.“ Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz wird jedenfalls im September, jährlich wiederkehrend, im ganzen Land wieder die Sirenen heulen lassen. „Auch über Warn-Apps, Radio und Fernsehen und über soziale Medien werde an diesem Tag der Probealarm stattfinden.“ Gewarnt wird damit vor Risiken wie Unwetter, Chemieunfälle oder Stromausfälle. „Auch vor Krankheitserregern wie dem Coronavirus warnt das Bundesamt nach eigenen Angaben über die Warn-App Nina“, so T-Online in dramatischem Gestus weiter: „Das hat es seit dem Kalten Krieg nicht mehr gegeben.“

 

Neu ist das tatsächlich nicht. Ab 2003 zelebrierten die Medien einige Jahre lang rauf und runter die Gefahr vor Bioterrorismus mit Pockenviren. „In Deutschland wurden vor über zehn Jahren Vorräte an Pockenimpfstoff eingelagert, mit denen im Notfall die komplette Bundesbevölkerung geimpft werden könnte“, blickte die Deutsche Apotheker-Zeitung 2017 zurück: Die Impfstoffe seien zwar weiterhin eingelagert, haben aber keine Zulassung mehr – was „nicht bedeute, dass die Impfstoffe unwirksam sind“. Aber: „Ohnehin werde die Wahrscheinlichkeit eines Pockenausbruchs in Deutschland – wie auch eine synthetische Herstellung des Virus oder eine beabsichtigte Freisetzung von Pockenviren – ‚als sehr gering angesehen‘.“ Quasi ein Eingeständnis der übertriebenen Panikmache in den Jahren zuvor; ganz abgesehen von den ausgegebenen Summen für den Impfstoff. Es ist jedenfalls ganz interessant, vergleichsweise zur heutigen Diskussion über Corona das Transkript zum 8. ZEIT-Wissenschaftsforum mit dem Thema „Bioterrorismus“ zu lesen. Es debattierten am 3. April 2003 in Berlin: Otto Schily, damals Bundesinnenminister, Reinhard Kurth (†2014), damals Präsident des Robert Koch-Instituts, der Virologe Alexander Kekulé, damals am Institut für Medizinische Mikrobiologie an der Universität Halle sowie der Biochemiker Jens Kuhn.

 

Wenn auch die oben zitierten Leserzuschriften richtig und wichtig sind, sollte noch erwähnt sein, dass die Gefahr vor Bioterrorismus mit Viren oder Bakterien – man siehe für Hintergrundinfos auch gerne diese Diplomarbeit – womöglich tatsächlich gestiegen ist. Das mag auch daran liegen, dass in den letzten Jahren verstärkt ethisch-sittliche Tabus gefallen sind respektive aufgeweicht wurden. Im Rahmen dieser strategischen Neuausrichtung zu Haltungsfragen kann sich auch die Hemmschwelle zur Gewaltbereitschaft verändern. Man sollte sich hier nicht täuschen lassen, wenn die Spitzen der Politik unentwegt die Gewaltbereitschaft – bekannterweise immer nur auf eine einzige Personengruppe hin – anprangern. Zwischen Worten und Taten wird der Graben stetig tiefer. Parallel wird der Bevölkerung nämlich auch vermittelt, das Festhalten an herkömmlichen Werten sei rückständig und politisch gefährlich. Aus dieser Ambivalenz heraus lässt sich leicht die Konklusion ziehen: Alles kann jederzeit für ungültig erklärt werden.


30.5.2020

Annäherung durch Beweglichkeit

 

Ausgerechnet zu Pfingsten, wenn der Heilige Geist in die Menschen fährt, erscheint das Buch „Freiheit“ von Erzbischof Reinhard Kardinal Marx. In diesem Video äußert sich der Theologe dazu. Das Buch dient erneut der Polarisierung im Sinne von Verstärkung der Meinungsverschie-denheiten mit der Folge, dass sich die zwei in der Öffentlichkeit wahrgenommenen Gruppen in der Katholischen Kirche, nämlich die konservativen Traditionalisten und die Reformer, nur noch intensiver in ihren Lagern verschanzen. Das ist ganz sicher nicht gemeint mit der Beweglichkeit, für die der Heilige Geist symbolisch ebenfalls steht. Es gibt auch mehr als nur zwei Betrachtungsperspektiven. Die Mitte ist mal wieder, wie auch in sonstigen gesellschaftlichen Haltungsfragen, hinuntergefallen. Man kann einige der Marx’schen Äußerungen richtig finden. Zum Beispiel, dass jeder einen eigenen Zugang zu Gott finden darf. Strengen Dogmatikern ist das eventuell zu beliebig. Daraus folgt jedoch nicht die Notwendigkeit, dogmatische Traditionalisten zu bekämpfen. Geistige Beweglichkeit bedeutet, dass man offen bleibt und als Reformer immer wieder mal in die Welt der Konservativen eintaucht, um nicht zu starr zu werden in der eigenen Haltung oder einem banalen Freund-Feind-Denken anheimzufallen.    

 

Genau das aber scheint der Erzbischof nicht zu berücksichtigen. Ein Beitrag bei TAG24 beschreibt das unter dem Titel „Kardinal Marx will Katholische Kirche umkrempeln“ so: „Wenige Monate nach seinem Rückzug vom Vorsitz der Deutschen Bischofskonferenz fordert der Münchner Kardinal Reinhard Marx eine grundlegende Erneuerung der katholischen Kirche … geht mit konservativen Widersachern hart ins Gericht … Zu der Erneuerung, die er fordert, gehört es für ihn zwingend, moderne Freiheiten als gesellschaftliche Errungenschaft zu betrachten.“ Marx richtet demnach – ist dafür nicht Gott zuständig? Und wo bleibt die Freiheit für Traditionalisten, wenn sie nicht jede als „gesellschaftliche Errungenschaft“ gepriesene Entwicklung gutheißen?  TAG24 zitiert aus dem Buch: Es gehe „nicht an, die Freiheitsgeschichte der modernen Welt als Irrweg zu verdammen“. Abgesehen von der denunziatorischen Wirkung dieser Formulierung – wohl kaum ein Traditionalist wird im Zuge seiner kritischen Haltung gleich die gesamte Freiheitsgeschichte als Irrweg betrachten – schwingt geradezu eine subtile Drohung mit wenn die Rede davon ist, es gehe nicht an. Unter freiheitlichen Gesichtspunkten ginge selbst das an. Später heißt es in der Marx’schen Kampfschrift: Eine Kirche, „die in einer rein negativen Sicht der Moderne verharrt … ist nicht nur überholt, sondern sogar zu verhindern. Dass solche Stimmen zum Teil vermehrt zu hören sind, beunruhigt mich.“ Schon wieder die Hyperbel als Stilmittel, die das andere Lager als geradezu gefährlich dastehen lässt. 

 

Worum geht es dem Erzbischof, der als treibende Kraft des „Synodalen Weges“ gilt und eine „Akkumulation von Kapitalvermögen“ nicht mag? Man kann ja beileibe nicht annehmen, dass er die Institution, die er vertritt, positiv verteidigt. Bei Domradio heißt es in einem Artikel zum Buch: „Warum aber haben so viele Zeitgenossen den Eindruck, der Glaube führe zum Gegenteil von Freiheit, zu Fremdbestimmung und Unterwerfung? Für Marx ist klar: Hier handelt es sich nicht nur um Missverständnisse. Die Kirche hat ihren eigenen Anteil daran, und den muss sie aufarbeiten. Das ist für den 66-Jährigen der stärkste Antrieb für Reformen.“ Wer verharrt nun hier in überholten Sichtweisen? Das Zweite Vatikanische Konzil in den 1960ern hat bereits zu tiefgreifenden Veränderungen geführt. Reicht das nicht? Ist es nie genug? Marx bedient damit lediglich die gepflegten Vorurteile religiös unerfahrener Atheisten. Warum?

 

Man siehe etwa die Klarstellungen von Manfred Lütz bei „phoenix persönlich“: Atheisten sollten nicht nur „die Märchen über das Christentum“ kennen. Denn die Hexenverfolgung hat die weltliche Justiz durchgeführt, bis diese von Kirchenleuten beendet worden ist, so Lütz, der sich darüber wundert: Die Gerüchte über das Christentum, die von Diktatoren des 20. Jahrhunderts, „den Hitlers und Honeckers“, in die Welt gesetzt wurden, sind heute noch in den Köpfen der Leute: „Alles andere, was Hitler und Honecker so gesagt haben, das glaubt man ja nicht mehr. Aber das, was über das Christentum vermittelt wurde, das denken Menschen immer noch.“ Zum Vorurteil, Hexenprozesse hätten in ihrer großen Masse vor geistlichen Inquisitionsgerichten stattgefunden, lese man gerne auch diesen Beitrag. Wollte man positive geschichtliche Aspekte von Christen in den Vordergrund stellen, was eigentlich von einem Erzbischof erwartbar ist, könnte man auch öfters der zahlreichen christlichen Widerstandskämpfer gedenken.   

 

Noch was Persönliches: Ich habe hier eher Traditionalisten verteidigt, obwohl die strengen Dogmatiker unter ihnen auch mich in meiner individuell beweglichen Pflege meiner Gottes-beziehung, aus der ich unbegrenzt Kraft und Hoffnung schöpfe, nicht wirklich existieren lassen wollen. Wäre es aktuell so, dass diese Gruppierung in der medialen Öffentlichkeit die Oberhand hätte, dann wäre der vorliegende Beitrag eine Verteidigungsschrift für die Reformer geworden. Beide Gruppen haben teils recht und teils unrecht. Da, wo man endlich aufhörte gnadenlos und pauschal zu richten, liegt die Versöhnung. 


20.5.2020 

E-Mail an die Antidiskriminierungsstelle

 

Sehr geehrter Herr Franke, ich bin seit längerem einigermaßen entsetzt über die regelrechte Stigmatisierungswut, die insbesondere von den etablierten Medien betrieben wird. Sie unterscheidet sich von der sogenannten „Hatespeech“, die auch in Teilen des Internet zu finden ist, dadurch, dass die Begriffe auf den ersten Blick eher beschreibend als emotionalisierend daher kommen, im Effekt aber stets ein erhebliches Maß an Stigmatisierung zurücklassen. Ein Beispiel sei hier genannt und zwar aus dem Merkur vom 17. Mai: Zu den Demos gegen die Corona-Maßnahmen wird gleich im Titel die Frage gestellt: „Verschwörungstheorien ‚bis in die Mitte‘?“ Nebenbei: Das erinnert schon wieder an den Gastkommentar des Politikwissenschaftlers Klaus Schroeder im Tagesspiegel: „Überall Chauvinisten – Die Mitte des Landes wird als rechtsextrem diffamiert“ – ist erschienen vor zehn Jahren (!), so lange schon lässt man dieser Stigmata-Impfung der Gesellschaft freien Lauf. Der Merkur erwähnt in seinem Artikel zwar auch „Menschen, die einfach nur ihre Sorge um Grundrechte artikulieren wollen“. Gleich im Anschluss wird dann postuliert: „Politiker vieler Parteien warnen eindringlich, krude Theorien könnten nun bis in die Mitte der Gesellschaft vordringen.“ Im Weiteren sind dann nur die rechtslastigen Gruppierungen wie „Widerstand 2020“ oder „Pegida“ fett gedruckt. Warum sind stattdessen nicht die „Menschen, die einfach nur ihre Sorge um Grundrechte artikulieren wollen“ fett gedruckt? Die Redaktion hat hierfür eine Entscheidung treffen müssen – was wohl war ihre Motivation? Weiter unten lässt der Merkur dann einen Soziologen zu Wort kommen: „Denkbar sei aber, dass das populistische Projekt demnächst von rechten Strukturen ‚übernommen‘ werde.“ Im ZDF erklärte er: „Wissenschaftsfeinde treffen auf Verschwörungstheoretiker, Rechtspopulisten und linksesoterische Impfgegner.“ Die „Wissenschaftsfeinde“ und „Rechtspopulisten“ sind wieder fett gedruckt. Dann wird die Berliner Innenverwaltung zitiert: Es fänden sich auch „vereinzelte Rechtsextremisten, NPD-Mitglieder, Verschwörungtheoretiker, Impfgegner und Esoteriker“ (alle fett gedruckt). So ähnlich geht es dann weiter, auch anderswo.

 

Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass die Stigmaforschung aus den 1970er Jahren Hand in Hand lief mit dem Aufbau der Antidiskriminierungsarbeit. Den Begriff „Stigma“ hat Erving Goffman (1967) in die soziologische Debatte eingeführt. Er beschrieb damit „eine Eigenschaft einer Person, ‚die zutiefst diskreditierend ist‘.“ Ein Individuum „besitzt ein Merkmal, das sich der Aufmerksamkeit aufdrängen und bewirken kann, dass wir uns bei der Begegnung ... von ihm abwenden.“ Es gehe zuvorderst um die negative Definition des Merkmals oder dessen Zuschreibung, die den Ausschluss eines Individuums von sozialer Akzeptierung und gesellschaftlicher Teilhabe bewirkt. Aus der Stigmaforschung weiß man auch: Stigmata können, falls sie zu eigen gemacht werden, das diskreditierte Verhalten geradezu hervorrufen – sie leisten also Vorschub. Weiter heißt es in der Fachliteratur: „Auf der Grundlage eines Stigma tendieren die ‚Normalen‘ dazu, weitere Unvollkommenheiten und negative Eigenschaften als Generalisierungen zu unterstellen.“ Es ist also nicht neu, was hier passiert. Man hätte dennoch meinen können inzwischen weiter zu sein angesichts der Summen, die für Antidiskriminierungs-arbeit ausgegeben werden. Meiner Ansicht nach ist der größte Fehler gewesen, dass man erstens die Antidiskriminierungspolitik der parteipolitischen Vereinnahmung ausgeliefert hat und zwei-tens, man von der Herausforderung, Überzeugungsarbeit im direkten Kontakt mit Menschen zu leisten, abgewichen und dazu übergegangen ist, zwischenmenschlich zu leistende Arbeit von der Jurisprudenz erledigen zu lassen. Strafen statt überzeugen – geradezu eine Umkehrung der ursprünglichen Antidiskriminierungsidee. Man sieht jetzt, wohin das führt: zu einem stigmati-sierungswütigen Klima, das (häufig sehr viel differenzierter denkende) Individuen provoziert sowie die Gesellschaft einerseits aufwiegelt und andererseits über das sozialverträgliche Maß hinaus spaltet. Ich finde, es läge an Ihnen als kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungs-stelle des Bundes, hier ein Stoppschild zu setzen und jenseits politischer Präferenzen zur Versöhnlichkeit beizutragen – da das ja sonst niemand tut. Über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit Ihrerseits würde ich mich ebenso freuen wie über eine Antwort. 

20.5.2020

Antwort des Pressesprechers

 

Sehr geehrte Frau Baumstark, Herr Franke hat mich gebeten, Ihnen für Ihre E-Mail zu danken und Ihnen zu antworten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine Beratungsstelle für Menschen, die im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt werden. Sie verfügt aus grundsätzlicher Erwägung des Gesetzgebers heraus - dem Schutz der Medien vor staatlichen Eingriffen - über keinerlei Kompetenzen und Befugnisse, Meinungsäußerungen oder Nachrichten in den Medien zu bewerten. Dafür sind in Deutschland bei Zeitungen und Zeitschriften die Selbstkontrollorgane (Deutscher Presserat), beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Gremien und beim privaten Rundfunk die Medienaufsicht der Länder zuständig. Darf ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen dorthin zu wenden? 

21.5.2020

Meine Rückantwort 

 

...ich danke für die schnelle Antwort, möchte aber noch anmerken, dass auf Ihrer Website zum Punkt "Öffentlichkeitsarbeit" steht: "Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt sich dafür ein, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu schaffen ... sowie das Wissen über verschiedene Formen von Benachteiligungen zu erweitern  ... das Bewusstsein für Gleichberechtigung als Menschenrecht fördern, die Vorteile einer diskriminierungsfreien Gesellschaft herausstellen." Schade, dass Sie sich nur auf die klein-klein-Aspekte fokussieren. Es geht mir ja nicht in erster Linie darum, dass Sie die Medien bewerten, sondern im oben zitierten Sinne agieren und dabei herausstellen, dass die Berichterstattung eine stigmatisierungsfreie Sprache zu verwenden hat, sofern man eine möglichst diskriminierungsfreie Gesellschaft haben möchte. Vielleicht möchte sich Herr Franke vor diesem Hintergrund überlegen sich doch noch diesbezüglich einzubringen?


14.5.2020

Privatsphäre ist passé

 

Also doch kein schlechter Witz: Dieses Bild entstand vorsorglich letzte Woche bei einem Ausflug ins schleswig-holsteinische Glückstadt, wo es an der Scheibe eines Bistros hing:

Legal Tribune Online schreibt zur Sache: „Datenschutzrechtlich völlig unklar – Restaurants dürfen in vielen Bundesländern öffnen, wenn sie die Kontaktdaten ihrer Gäste aufnehmen … So heißt es etwa in der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020: 'Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, muss der Betreiber der Gaststätte den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Gaststätte mit dessen Einverständnis dokumentieren. Die Gaststätte muss die Daten drei Wochen aufbewahren, danach müssen die Daten gelöscht werden. Gäste dürfen nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind'.“ Ähnliches in NRW. Der Datenschutzbeauftragte von BW halte das „datenschutzrechtlich für unproblematisch“. Das Riesen-Trara im Jahr 2018, als es um die Einführung der DSGVO ging und im Zuge dessen selbst Klassenfotos der Zensur anheim fielen oder absurde Ergebnislisten eines Kinderturnfestes wegen Anonymisierung der Namen rum hingen, ist also jetzt schon Relikt einer ganz anderen, untergegangenen Kultur.

 

Nachtrag vom 19.5.: "Keine Bedienung in Restaurants ohne Daten-Preisgabe: Nach einer LTO-Veröffentlichung und einem Rüffel durch den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten hat Baden-Württemberg seine Gaststättenverordnung geändert ... Brink hatte erklärt, dass insoweit keine rechtmäßige Verpflichtung zur Datenerhebung ... für die Restaurantbetreiber gegeben sei. Nach Auffassung des Datenschützers hätten Baden-Württembergs Gastwirte auch diejenigen Kunden ab dem 18. Mai bewirten dürfen, die im Lokal anonym bleiben wollen." 

 

Nachtrag vom 18.7.: "Polizei greift auf Gästedaten aus Restaurants zu" - Infektionsketten?...

 

Nachtrag vom 30.7.: "Dehoga fordert Klarheit über Nutzung von Gästelisten durch Polizei ... Das Thema sei 'hochgradig sensibel', sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin ... Deshalb müssten die Regierungen der 16 Bundesländer 'dringend für Klarheit' über die Verwendung der Daten durch die Polizei sorgen." Dehoga befürchtet Konflikte zwischen Gastwirten und Gästen, wenn wegen polizeilicher Abfragen Vorbehalte gegen die Gästedatenregistrierung entstehen. Die Replik: "Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat Kritik an der Praxis der Polizei zurückgewiesen, Corona-Kontaktdaten für Ermittlungszwecke zu nutzen. Die Gästelisten aus Restaurants könnten 'im Einzelfall wichtige Ermittlungsansätze liefern'."

 

Nachtrag vom 6.8.: "Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat sich gegen die Nutzung von Corona-Gästelisten, die in Restaurants und Cafés ausliegen, durch die Polizei ausgesprochen ... 'Diese Datenerhebung zum Besuch in einem Lokal ... sind nur für eine Nachverfolgung bei Corona Infektionen angeordnet worden ... Alles andere ist Missbrauch und kontraproduktiv. Die Bürger müssen sich auf Anordnungen verlassen können'!"

 

Nachtrag vom 30.8.: "Kontaktlisten: Daten von 87.000 Restaurant-Besuchern offen im Netz."

 

Nachtrag vom 29.9.: "Bürger, die in ... Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen." Nachtrag: "250 Euro Bußgeld in NRW bei falschen Kontaktangaben." Nachtrag: "1.000 Euro Corona-Bußgeld im Norden bei Falschangaben in Restaurants." Außerdem: "Wer ist für die Kontrolle zuständig ... Merkel sagte dazu, dass sich Gastronomen 'im Zweifelsfall' den Ausweis oder Führerschein von Besuchern zeigen lassen sollten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisiert diese Aufforderung an die Wirte ... Gastwirte hätten hier keine hoheitliche Aufgabe. Es sei Aufgabe der lokalen Behörden, die Umsetzung zu kontrollieren."


12.5.2020

Wohin mit der Empörung?

 

Der Drang, Adressaten für die Empörung in Sachen Corona auszumachen und diesen die Gesamtverantwortung für die Misere zu übertragen, bricht sich ungebremst Bahn. Überzeugend ist das mangels Differenzierung auf keiner Seite der Protagonisten. Denn einerseits musste die Politik natürlich auf das Virus reagieren und ging dabei sogar weniger rabiat vor als in anderen Ländern. Andererseits trägt das medial-exzessive Sprüchle-Aufsagen von Verschwörungstheore-tikern & Co. rein gar nichts zur Sache, sondern nur zur tölpelhaften Feindbildpflege bei. Wer ist denn nun schuld? Inwieweit? Und an was genau? Am Virus schlechthin? Es soll eine Firma geben, die in Verantwortungslücken solcher Art gestoßen ist: Die Schilda Response GmbH.   


16.4.2020

Katholiken enttäuscht

 

Das ist bemerkenswert: Das Bundesverfassungsgericht beschloss am 10. April: „Gottesdienst-verbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse.“ Damit wies es einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung der Corona-Verordnung, die unter anderem ein Verbot von Zusammenkünften in Kirchen enthält, ab. Doch trotz der geforderten „strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit“ verkündeten die Regierungsvertreter bei der gestrigen Pressekonferenz zu den Lockerungen der Beschränkungen, etwa für kleinere Geschäfte: Es sei „weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken“. Zusammenkünfte in Kirchen dürfen also zunächst weiter nicht stattfinden. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz äußert sich dazu so:

 

„Mit Enttäuschung nehme ich allerdings zur Kenntnis, dass das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aller Religionsgemeinschaften derzeit erhalten bleiben soll. Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit. Als katholische Kirche werden wir in das für kommenden Freitag im Bundesministerium des Innern geplante Gespräch einen Lösungsvorschlag einbringen, wie wir Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten können.“ Nicht verwunderlich, dass hingegen der für seine regierungstreue und politische Motivation bekannte EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm das weitere Versammlungsverbot in Kirchen unterstützt. Ihm reicht die ausdrückliche Würdigung der Bundeskanzlerin, „dass die Kirchen am gerade zurückliegenden Osterfest vielfältige Wege gefunden haben, Gottesdienste zu feiern, ohne sich in den Kirchen zu versammeln und damit das Infektionsrisiko zu erhöhen". Merkels Lob für die Kirchen avanciert aus dieser verkürzten Sicht zum Predigtersatz. Katholischerseits sieht man sich nämlich „durchaus in der Lage, die Hygiene-Standards und Abstandsregeln einzuhalten“.

 

Nachtrag: Ein Staatsrechtler meint: "Wer Schulen öffnet, muss auch Gottesdienste erlauben" - "ein Totalverbot von Gottesdiensten ist aus meiner Sicht spätestens seit den neuen Beschlüssen des Bundes nicht mehr verhältnismäßig ... Ich bin davon überzeugt, dass das Verbot von Gottesdiensten keinen Bestand mehr in Karlsruhe haben wird, sobald man den Schulunterricht wieder zulässt ... Ich bin aber genauso wie die Deutsche Bischofskonferenz enttäuscht darüber, dass die Bundeskanzlerin nicht schon am Mittwoch ein klares Signal für die Anerkennung der zentralen Bedeutung der öffentlichen Religionsausübung für die Gläubigen gesetzt hat." 

 

Nachtrag vom 17.4.: "Kirchen aus Sorge vor Ramadan-Chaos geschlossen - Nach Bild-Informationen sprach sich in der Schaltkonferenz gestern nur NRW-Ministerpräsident Armin Laschet für eine sofortige Öffnung von Gotteshäusern und die Zulassung von Gottesdiensten unter bestimmten Auflagen aus, konnte sich aber gegen die Kanzlerin und mehrere Ministerpräsidenten nicht durchsetzen..." Siehe auch: "Nach einem Gespräch im Bundesinnenministerium bereiten sich Vertreter der großen Religionsgemeinschaften auf eine Lockerung der Versammlungs- und Gottesdienstverbote vor. Wann und in welcher Form es wieder zu christlichen Gottesdiensten kommt, war am Freitag allerdings noch unklar ... Die katholischen deutschen Bischöfe hatten für die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste bereits in einem Papier Vorschläge vorgelegt." (Das steht auf dieser Seite als PDF) Kommentar bei idea: "Hebt das Gottesdienstverbot auf! - Der katholische Kantor Johannes Schmerbeck (Bühl) hat deshalb eine bis 22. April laufende Petition an den Bundestag initiiert. Sie fordert Bund und Länder auf, 'die Kirchen als Orte des Gebetes zu schützen und deren Öffnung weiterhin zu gewährleisten'. Die Petition evangelischer und katholischer Christen zur Aufhebung des momentanen totalen Gottesdienstverbotes ist zu begrüßen, zumal die Kirchenleitungen die staatlichen Verordnungen bisher vorbehaltlos unterstützen." Eine weitere Petition steht dort.

 

Nachtrag vom 29.4.: "Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heutigem Beschluss das Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften zur gemeinsamen Religionsausübung nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen im Wege der einstweiligen Anordnung insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als danach ausgeschlossen ist, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot zuzulassen."


9.4.2020

Kurzer Zwischenruf

 

In Sachen Meinungsbildung zum Umgang mit der Corona-Krise lässt sich schon wieder diverse Rudelbildung beobachten. Man trifft zum Beispiel auf brave Bürger, die in ihrem soldatischen Eifer gleich noch mehr Verbote fordern oder auf cool-abgeklärte Widerständler, die in ihrem Furor meinen, auf die Richtigkeit von Details nicht mehr achten zu müssen. Für eine ausgereifte Meinung zur Sache ist es allerdings zu früh. Was die Faktenlage bisher hergibt, geht nicht wesentlich über das hinaus: Die Gefährlichkeit des Virus wird einerseits unterschätzt und andererseits überschätzt. Je unklarer die Rohdaten aber sind, desto größer ist der politische Spielraum für experimentelle Willkür. Vorrangig muss es deshalb darum gehen, auf Klarheit befördernde Maßnahmen zu bestehen. Eine solche bestünde etwa in der Anwendung von Antikörpertests. Bezeichnenderweise wollen das die Politiker nicht und auch das Bundesgesundheitsministerium warnt ausdrücklich vor den angeblich unzuverlässigen Schnelltests. Ein Leserkommentar zur Anwendung solcher Tests: „Wieso erhebt man damit nicht eine repräsentative Stichprobe in der Bevölkerung, um Licht in die Dunkelziffer zu bringen? Die Fehlerquote kann man bereinigen und dann statistisch hochrechnen. Man stelle sich vor, man hätte herausgefunden, dass die meisten Menschen immun sind.“ Will man’s wissen?

 

Nachtrag: Virologe Hendrik Streeck: "Antikörper-Studie offenbart Durchseuchung in Gangelt ... Die Erkenntnisse lassen eine weitaus niedrigere Letalität vermuten, als zunächst angenommen." (Siehe dazu auch den Auftritt bei Lanz) Ein Tag später: "Kritik und Zweifel an Studie ... Die Ergebnisse der Studie ... sind vermutlich durch methodische Fehler verfälscht ... Laschet hatte wegen der Studie Lockerungen der Maßnahmen gegen das Virus in Aussicht gestellt." (Nachtrag: "Virologe Streeck weist Vorwürfe zurück.") Studien zu Antikörpern will jetzt das Robert Koch Institut machen. Und ein NZZ-Gastkommentar: "Die Deutschen gefallen sich in 150-prozentigem Corona-Gehorsam ... Nur wenn die Maßnahmen beinhart sind und die Unterwerfung total ist, nur wenn man kritische Nachfragen absolut unterlässt, ist man ein guter Corona-Staatsbürger ... Der 'gesunde Menschenverstand' hat allerdings im Augenblick keine gute Presse. Wer auch nur die Frage andeutet, ob die Stilllegung des gesamten öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens angemessen und tatsächlich so alternativlos sei, wie es die deutsche Bundesregierung, ihr Robert-Koch-Institut und der staatstragende Teil der deutschen Medien darstellten, macht sich bereits verdächtig. Schon ist das Etikett des 'Corona-Leugners' im Umlauf ... Gott sei Dank lässt sich Widerspruch in Deutschland nicht durch Selbstgleichschaltung der Medien unterdrücken."  


4.4.2020

„Seismograph des Sozialen“

 

Die Denkfabrik der Bundeswehr „GIDS“ befasst sich aktuell mit den Folgen der Corona-Epidemie aus sicherheitspolitischer Perspektive. Die Situation erinnere an „kriegsähnliche Verhältnisse“: „Dazu gehören auch die sozialpsychologischen Auswirkungen der Krise, die immer deutlicher werden: eine zunehmende Verunsicherung breiter Bevölkerungsgruppen, aber auch eine Stärkung der Gruppenkohäsion. Die Menschen haben Angst und sie schließen sich zusammen, aber sie neigen auch zum Egoismus – spätestens dann, wenn sie existentiell bedroht sind.“ Neu ist das nicht. Es gibt interessante Beiträge im Netz, die aus dem Blickwinkel der Sozial- und Kulturgeschichte auf die Umstände vergangener Pandemien schauen. „Seuchen sind die sozialsten aller Krankheiten“, heißt es etwa bei der Bundeszentrale für politische Bildung in einer Analyse vom Mai 2015. Wie bei einem Seismograph könne man in solchen Zeiten die „Tektonik von Gesellschaften und ihre Verwerfungen“ ablesen und „Aushandlungsprozessen sozialer Ordnungen“ nachspüren. Sündenböcke werden gesucht, die Macht von Deutungen und Stereotypen instrumentalisiert, soziale Räume über Quarantänemaßnahmen in Schach gehalten. 

 

Gegenüber „Forschung & Lehre“ warnte der Autor Malte Thießen Anfang März davor: Menschen könnten in Panik gefährlicher werden als die Krankheit selbst: „Ich halte es zum Beispiel nicht für zielführend ‚von oben‘ zu beschließen, Grenzen dichtzumachen und ganze soziale Gruppen in Quarantäne zu stellen. Zwar scheint eine räumliche ‚Verortung‘ eine Gefahr zunächst sichtbar und ihre Bekämpfung planbar zu machen. In einer globalisierten Welt ist das jedoch Unsinn. Eine Ausbreitung kann so nicht verhindert werden. Vielmehr schüren solche Anordnungen Ängste und rufen irrationales Verhalten hervor, zum Beispiel, dass Menschen sofort ins Krankenhaus rennen, anstatt von zu Hause bei Ärzten anzurufen, wodurch sie sich selbst oder auch andere im Zweifel erst anstecken.“ Betreffend der medialen Begleitung der Corona-Krise, die „insgesamt“ gut laufe, beklagt Thießen: „Einzelne Titel wie ‚Made in China‘ des ‚Spiegels‘ vor wenigen Wochen sind dagegen kontraproduktiv und befördern Stereotype gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen, was zu rassistischen Reaktionen führen kann.“ 

 

Zur Haltung der Gesellschaft erläutert der Medizinhistoriker Karl-Heinz Leven in einem Radiobeitrag auf Bayern 2: Die westliche Umgangsform mit der Seuche unterscheide sich kaum von jener im 16. Jahrhundert. Eine „Handlungszuversicht“ boten schon damals Optionen wie Quarantänemaßnahmen; heute in Form des Infektionsschutzgesetzes präsentiert. Um soziale Unsicherheiten einzufangen bediente man sich stets der Ikonographie. Das Bedrohliche, dargestellt im Bild. Damals war es die „Schnabelmaske“ des Pestdoktors. Sie ist bis dato im venezianischen Karneval zu sehen. Das heutige ikonographische Symbol erinnere Leven an ein kleines Raumschiff. Die zeittypische Ikonographie lasse sich auch daran ablesen. 


25.3.2020

Sondererlaubnis für Thailands König

 

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte vorhin im Bundestag angesichts durchzustehender Beschränkungen für die Bürger in der Corona-Krise, deren Übertreten übrigens mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt ist: "Niemand kann sich dieser Herausforderung entziehen." Das ist nicht ganz richtig. Der Merkur berichtet: "Maha Vajiralongkorn, König von Thailand, wohnt trotz Coronavirus-Krise aktuell in einem Luxushotel in Garmisch-Partenkirchen. Auch seinen Hofstaat hat er dabei und macht mit ihm Ausflüge ... Eigentlich herrschen wegen der Coronavirus-Krise strenge Ausgangsbeschränkungen in Bayern." Behördlicherseits begründet man das so: "Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat dem Grand Hotel Sonnenbichl eine Ausnahme erteilt, da es sich bei den Gästen um eine einzige homogene Personengruppe handelt, bei der keine Fluktuation vorliegt. Das Hotel ist für den normalen Beherbergungsbetrieb nicht zugänglich." Jupp. Über welche Stationen die Anreise verlief, ist nicht thematisiert.

 

Nachtrag vom 28.3.: Mit 20 Frauen plus Bediensteten soll der Thai-König im Hotel leben. "Laut Landratsamt ist die tatsächliche Zahl der derzeitigen Bewohner im Hotel aber nicht bekannt. Ob der König sich wegen der Corona-Pandemie gleich einen Ärztestab mit ins Haus geholt haben könnte, blieb ebenfalls offen ... dass das Hotel mit Panoramablick auf die Berge dem König inzwischen selbst gehören soll. Das stimmt nicht, wie der Anwalt des Hotels Focus Online mitteilte ... DPA korrigierte sich inzwischen und berichtet nun, dass das Hotel seit 1982 dem Geschäftsmann Omar Zawawi aus dem Oman gehört. Der Thai-König besitzt jedoch eine Villa in Tutzing am Starnberger See ... Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd hält sich der König und seine Gefolgschaft jedoch an die Regularien der Ausgangsbeschränkung ... Kurz nachdem deutsche Medien über den Aufenthalt von König Vajiralongkor berichteten, sprach der thailändische Digitalminister Phuttiphong Punnakan auf Twitter eine Warnung aus, wie die 'Bild' schreibt. Kritiker des Königs werden laut dem Post mit mehreren Jahren Haft bestraft. In Thailand ist es nämlich verboten, negativ über den König zu berichten."

 

Nachtrag vom 7.4.: "Geheimer Plan aufgetaucht: Thai-König verlässt Quarantäne eigenmächtig - und will dann wieder kommen ... Dass Rama X. mit diesem 'Ausflug' nach Thailand einmal mehr die strengen Quarantäne- und Ausgangsbeschränkungen umgeht, die in Bayern derzeit herrschen, dürfte ihm bewusst sein. Egal ist es ihm aber offenbar auch. Zumindest ist nicht bekannt, ob Rama X. einen gesonderten Antrag gestellt hat, der ihm eine solche Reise zu Quarantänezeiten - mit anschließender Wiedereinreise - gestattet. Zusätzlich zu den umgangenen Quarantäne-Vorschriften musste auch noch die Airline 'Thai Airways', die den Betrieb wegen Corona eigentlich derzeit vollkommen eingestellt hatte, den Betrieb kurzzeitig wiederaufnehmen, nur um den König und seine Frau Suthida (41) inklusive ihres Gefolges in die Heimat zu fliegen. Gerüchten zufolge soll der Flughafen in Bangkok sogar drei Tage lang gesperrt worden sein, nur um ihn vor der Ankunft des Monarchen vollständig desinfizieren zu können."

 

Nachtrag vom 3.5.: "Während sein Land unter der Corona-Pandemie leidet, ist der 'Thai-Kini' vermehrt in Garmisch-Partenkirchen anzutreffen ... Maha Vajiralongkorn ist zwar durch ein drakonisches Majestätsbeleidigungsgesetz vor jeder Kritik geschützt.  Verstöße können mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden, berichtet Focus Online. In sozialen Medien entspinnen sich dennoch Diskussionen über die Monarchie - vor allem junge Thailänder äußern sich kritisch."

 

Nachtrag vom 29.5.: "Jetzt wurde er schon wieder auf dem Fahrrad gesehen, der thailändische König. Mitsamt seiner Entourage ... In einer von der bayerischen Staatsregierung noch unbeantworteten Anfrage der grünen Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze wird nach der Rechtsgrundlage gefragt, nach der König Maha Vajiralongkorn während der Corona-Pandemie denn erlaubt worden sei, sich im Sonnenbichl, einer ehemaligen Mädchenpension, einzumieten." Ob der thailändische König private Helikopter in Bayern besitze und die in Corona-Zeiten erlaubt seien? "Und wie verhalte es sich eigentlich mit der Ein- und Ausreise des Königs und seines Stabs? ... Mit einer Antwort der Staatsregierung wird erst Ende Juni gerechnet." Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Das Hotel erhielt eine Ausnahmegenehmigung, weil: Beim König + Gefolge handle es sich "um eine einzige homogene Personengruppe, bei der keine Fluktuation vorliegt". Landrat Speer: "Man habe dem König, der in Tutzing am Starnberger See ein großes Anwesen besitzt, natürlich eine Handreichung mit Corona-Verhaltensregeln zukommen lassen. Und da der Monarch Diplomatenstatus genieße, könne man ihn auch nicht in Quarantäne stecken, etwa nach einer Radltour." Wer soll das alles noch ernst nehmen? 

 

Nachtrag vom 19.6.: "Thai-Kini prellt Freistaat um drei Milliarden Euro: Mit simplem Trick."

 

Nachtrag vom 26.10.: "Heiko Maas hat Thailands König Maha Vajiralongkorn mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt wird. Das 'Treiben' des Monarchen werde genau beobachtet ... Maas hatte bereits Anfang Oktober im Bundestag klar gemacht, dass er es nicht dulden wolle, wenn der König sein Land von Deutschland aus regiert. 'Wir haben deutlich gemacht, dass Politik, die das Land Thailand betrifft, nicht von deutschem Boden auszugehen hat', sagte er damals." Gehört solche Formulierung nicht in die ganz rechte Schmuddelecke? Siehe auch: Mehr als 1.000 Demonstranten vor der deutschen Botschaft in Thailand... 

 

Nachtrag vom 23.11.: "Thailands König kann in Deutschland kaum belangt werden."


23.3.2020

Wie geht’s?

 

Die rhetorische Formel „Wie geht’s?“ sei vor der Pandemie eher eine „Nicht-Frage“ gewesen, analysiert ein italienischer Journalist bei „Il Giornale“. So genau wollte man‘s ja nie wissen. Nun aber verliere die Redewendung ihr freundliches Gewand, trage eher ein wissbegieriges, sogar ängstliches Kleid. „Und jeder, der mit der klassischsten aller Fragen konfrontiert ist, antwortet auf die unterschiedlichste Weise und enthüllt dabei einen Teil seiner selbst.“ Manche fühlten sich jetzt von dieser Frage angegriffen: Warum fragen Sie mich das? Sehe ich etwa schlecht aus? Andere rezitierten ihre gesamte Krankengeschichte. Die Hypochonder entdeckten auf diese Frage hin sofort Symptome an sich und husten los und den Unbesiegbaren schließlich gehe es so großartig wie überhaupt noch nie in ihrem Leben. Es gebe aber auch welche, die finden, dass die Frage in dieser Situation gänzlich fehl am Platze ist. „Wir aber hoffen in aller Ruhe“, resümiert der Autor, dass das alte, nutzlose, desinteressierte rhetorische „Wie geht’s?“ so bald als möglich zurückkehrt. „Dann, und das muss man nicht ausdrücklich sagen, wird es uns besser gehen.“